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Immobilienunternehmen als Arbeitgeber: Worauf es beim Arbeitsrecht ankommt

Kündigungen, Arbeitsverträge, Konflikte: Was Immobilienunternehmen als Arbeitgeber arbeitsrechtlich beachten sollten – und wann sich rechtliche Beratung lohnt.

Immobilien Heute Redaktion 10 Min. Lesezeit
Immobilienunternehmen als Arbeitgeber: Worauf es beim Arbeitsrecht ankommt

Worauf kommt es für Immobilienunternehmen als Arbeitgeber im Arbeitsrecht an? Im Kern auf drei Dinge: Kündigungen rechtssicher abwickeln, Arbeitsverträge sauber formulieren und Konflikte am Arbeitsplatz professionell lösen. Denn während die Branche viel über Zinsen, Bauprojekte und neue Geschäftsmodelle spricht, geraten Personalfragen oft in den Hintergrund dabei stehen Bauträger, Makler, Projektentwickler und Asset-Manager vor denselben arbeitsrechtlichen Herausforderungen wie Unternehmen jeder anderen Branche. Wer das unterschätzt, riskiert langwierige und teure Auseinandersetzungen in einer Branche, in der qualifizierte Mitarbeiter ohnehin schwer zu finden sind. Welche arbeitsrechtlichen Themen dabei besonders häufig auf dem Tisch liegen, zeigt der folgende Überblick.

Immobilienunternehmen als Arbeitgeber – warum Arbeitsrecht auch hier zählt

Die Immobilienwirtschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Steigende Baukosten, ein angespannter Wohnungsmarkt und neue digitale Maklermodelle zwingen viele Unternehmen, ihre Strukturen anzupassen. Auch in den Führungsetagen großer Branchenakteure ist Bewegung Personalwechsel an der Spitze sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Wächst ein Unternehmen, muss es im Wettbewerb um Fachkräfte schnell und rechtssicher einstellen. Konsolidiert es, stehen Umstrukturierungen und unter Umständen auch Kündigungen an. Beide Richtungen haben arbeitsrechtliche Fallstricke. Personalfragen sind damit keine reine Administration, sondern ein strategisches Thema für Geschäftsführungen und Bereichsleiter.

Hinzu kommen branchenspezifische Besonderheiten: Viele Maklerunternehmen arbeiten mit variablen Vergütungsmodellen und Provisionen, Projektentwickler beschäftigen Teams oft projektbezogen und befristet, und Verwaltungen setzen zunehmend auf hybride Arbeitsmodelle. All das muss vertraglich sauber abgebildet werden, damit aus flexiblen Modellen keine Rechtsstreitigkeiten entstehen. Unternehmen, die ihre Personalthemen professionell aufstellen wollen, finden dafür etwa in einer spezialisierten Kanzlei für Arbeitsrecht in Mönchengladbach wie der BWS Legal Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB einen erfahrenen Ansprechpartner, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen berät.

Kündigung und Kündigungsschutz in der Praxis

Eine Kündigung gehört zu den sensibelsten Eingriffen in ein Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer ist sie oft eine existenzielle Herausforderung, für Arbeitgeber ein formal anspruchsvoller Schritt. Zentrale Frage ist zunächst, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn ein Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Dann muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, also personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe haben.

Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen, wie sie in Restrukturierungsphasen vorkommen, scheitern Unternehmen häufig an der Sozialauswahl: Wer gekündigt wird, muss anhand von Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung bestimmt werden. Fehler in diesem Prozess machen die Kündigung angreifbar. Hinzu kommen formale Anforderungen: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, und ein vorhandener Betriebsrat ist vor Ausspruch der Kündigung anzuhören. Arbeitnehmer wiederum müssen schnell reagieren: Wer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich prüfen lassen will, hat dafür nur drei Wochen Zeit. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam unabhängig davon, ob sie inhaltlich rechtmäßig war. Ob am Ende eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung steht, hängt vom Verhandlungsgeschick beider Seiten ab; einen automatischen Abfindungsanspruch sieht das Gesetz nur in Ausnahmefällen vor. In der Praxis enden viele Kündigungsschutzverfahren deshalb mit einem Vergleich, weil beide Seiten das Prozessrisiko scheuen. Als Alternative zur einseitigen Kündigung kommt auch ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag infrage, dessen Bedingungen frei verhandelt werden können – wobei Arbeitnehmer hier auf drohende Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld achten sollten.

Arbeitsverträge rechtssicher gestalten

Die wirksamste Prävention gegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist ein klar formulierter Arbeitsvertrag. Gerade in der Immobilienbranche, wo Vergütungsmodelle und Beschäftigungsformen vielfältig sind, entscheiden Details im Vertragstext oft darüber, ob eine spätere Auseinandersetzung überhaupt entsteht. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber ohnehin, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen doch die gesetzlichen Mindestanforderungen sind nur die Basis.

Aus der Praxis ergeben sich immer wieder dieselben Konfliktfelder. Zu den Punkten, die in Arbeitsverträgen der Branche besonders sorgfältig geregelt werden sollten, gehören:

  • Variable Vergütung und Provisionen: Gerade bei Maklern muss eindeutig festgelegt sein, wann ein Provisionsanspruch entsteht, wie Vorschüsse verrechnet werden und was bei stornierten Geschäften gilt.
  • Befristungen: Projektbezogene Teams machen befristete Verträge attraktiv, doch die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind eng; eine sachgrundlose Befristung ist nur bis zu zwei Jahre zulässig.
  • Mobiles Arbeiten und Überstunden: Hybride Arbeitsmodelle brauchen klare Vereinbarungen zu Arbeitsort, Erreichbarkeit und der Vergütung von Mehrarbeit.
  • Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbote: Wer Zugang zu sensiblen Objekt- und Kundendaten hat, sollte vertraglich gebunden sein; nachvertragliche Wettbewerbsverbote erfordern eine Karenzentschädigung.

Wer solche Regelungen von Beginn an sauber formuliert, schafft Sicherheit für beide Seiten und vermeidet, dass Unklarheiten erst vor Gericht geklärt werden müssen.

Konflikte am Arbeitsplatz professionell lösen

Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt dreht sich um eine Kündigung. Mobbingvorwürfe, Gehaltsrückstände, umstrittene Abmahnungen oder Streit über Arbeitszeugnisse gehören zum Alltag vieler Personalabteilungen auch in Immobilienunternehmen. Solche Konflikte belasten das Arbeitsverhältnis nachhaltig, wenn sie ungelöst bleiben, und können schnell eskalieren. Was als Unstimmigkeit im Team beginnt, endet schlimmstenfalls vor dem Arbeitsgericht.

Eine Abmahnung etwa ist mehr als ein formeller Schritt: Sie muss das beanstandete Fehlverhalten konkret benennen und deutlich machen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Ungenaue oder vorschnell ausgesprochene Abmahnungen sind häufig selbst Gegenstand späterer Streitigkeiten. Umgekehrt sollten Arbeitgeber Gehaltsrückstände nicht aussitzen Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Arbeitsleistung zurückhalten oder das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund beenden.

Erfahrungsgemäß lassen sich viele dieser Konflikte außergerichtlich lösen, wenn beide Seiten früh miteinander reden und die rechtlichen Positionen geklärt sind. Interne Klärungsgespräche, die Einbindung des Betriebsrats, wo einer besteht, oder eine moderierte Mediation sind oft schneller und günstiger als ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Voraussetzung ist allerdings, dass Führungskräfte die Rechtslage realistisch einschätzen können und genau hier lohnt sich in der Regel externer juristischer Rat, bevor die Positionen verhärtet sind.

Wann sich frühzeitige rechtliche Beratung auszahlt

Arbeitsrechtliche Fehler entstehen selten aus böser Absicht meist fehlt schlicht das Wissen um Fristen, Formvorschriften oder die aktuelle Rechtsprechung. Drei Situationen zeigen typischerweise, wann frühzeitige Beratung den größten Unterschied macht: vor der Einstellung, wenn Arbeitsverträge auf das konkrete Geschäftsmodell zugeschnitten werden; vor jeder Kündigung, wenn Rechtmäßigkeit, Fristen und Sozialauswahl geprüft werden; und vor Restrukturierungen, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig betroffen sind.

Für Unternehmen in der Region bietet die BWS Legal Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB in Mönchengladbach genau diese Unterstützung an. Die Kanzlei prüft Kündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit, gestaltet Arbeitsverträge und begleitet Konflikte am Arbeitsplatz mit dem erklärten Ziel, wo immer möglich außergerichtliche Einigungen zu erzielen und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Auch Arbeitnehmer finden dort Beratung, etwa zu Abfindungen und Weiterbeschäftigungsansprüchen.

Für Führungskräfte der Immobilienbranche gilt damit das Gleiche wie für jedes andere unternehmerische Risiko: Personalentscheidungen rechtssicher vorzubereiten ist kein überflüssiger Aufwand, sondern Risikomanagement. Wer Verträge, Kündigungen und Konflikte professionell handhabt, schützt das eigene Unternehmen und stärkt zugleich die Arbeitgebermarke in einem Arbeitsmarkt, in dem gute Leute die Wahl haben. Eine frühe anwaltliche Einschätzung kostet deutlich weniger als ein monatelanges Gerichtsverfahren und verschafft beiden Seiten Klarheit, bevor aus einer Meinungsverschiedenheit ein Rechtsstreit wird.

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