Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung: drei Wochen, Textform und die Folgen eines Verstoßes
Die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt laut § 24 WEG mindestens drei Wochen. Fristberechnung, Textform und Folgen bei Verstoß im Überblick.


































