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Steuer-Rechner

Grunderwerbsteuer-Rechner für alle Bundesländer

Berechne in Sekunden die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf: Kaufpreis eingeben, Bundesland wählen – und du siehst den fälligen Steuerbetrag, den effektiven Satz und die Gesamtkosten inklusive Steuer.

Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem das Grundstück liegt – nicht dein Wohnort. Der Satz für Nordrhein-Westfalen beträgt aktuell 6,5 %.

Gib den Kaufpreis ein und wähle das Bundesland, um die Grunderwerbsteuer zu berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Bundesland-Satz.
  • Spanne 3,5 % bis 6,5 %: Bayern ist mit 3,5 % am günstigsten, NRW, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 % am teuersten.
  • Lage entscheidet: Maßgeblich ist das Bundesland der Immobilie, nicht dein Wohnort.
  • Sparpotenzial: Bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche) lassen sich separat ausweisen und mindern die Steuer.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Steuerpflichtig ist der Erwerbsvorgang, in der Praxis zahlt fast immer der Käufer. Erst nach Zahlung der Steuer erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch möglich ist. Die Grunderwerbsteuer gehört damit zu den unvermeidbaren Kaufnebenkosten – neben Notar- und Grundbuchkosten sowie einer eventuellen Maklerprovision.

Wie funktioniert der Grunderwerbsteuer-Rechner?

Der Rechner arbeitet mit der gesetzlichen Bemessungsgrundlage: dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis. Du gibst den Kaufpreis ein und wählst das Bundesland, in dem die Immobilie liegt. Der Rechner multipliziert den Kaufpreis mit dem aktuellen Steuersatz des Bundeslands und zeigt sofort den Steuerbetrag, den effektiven Satz sowie den Gesamtbetrag inklusive Grunderwerbsteuer. Zusätzlich vergleicht er, wie hoch die Steuer im günstigsten und im teuersten Bundesland wäre – so wird das Sparpotenzial durch die Lage sichtbar.

Grunderwerbsteuer-Sätze aller 16 Bundesländer (2025/2026)

Die Höhe der Grunderwerbsteuer legen die Bundesländer selbst fest. Seit 2006 können sie vom ursprünglichen Bundessatz von 3,5 % abweichen. Aktuell gelten folgende Sätze:

BundeslandSteuersatzSteuer bei 400.000 €
Bayern3,5 %14.000
Baden-Württemberg5,0 %20.000
Niedersachsen5,0 %20.000
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000
Thüringen5,0 %20.000
Bremen5,5 %22.000
Hamburg5,5 %22.000
Sachsen5,5 %22.000
Berlin6,0 %24.000
Hessen6,0 %24.000
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000
Brandenburg6,5 %26.000
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000
Saarland6,5 %26.000
Schleswig-Holstein6,5 %26.000

Stand: Juni 2026. Bremen wurde zum 1. Juli 2025 von 5,0 % auf 5,5 % erhöht. Änderungen der Landessätze sind jederzeit möglich.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage?

Berechnungsbasis ist die Gegenleistung – in den allermeisten Fällen der notariell beurkundete Kaufpreis. Übernimmt der Käufer zusätzliche Verpflichtungen (z. B. eingetragene Lasten), erhöhen diese die Bemessungsgrundlage. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Sauna, Markise oder Gartenhaus gehören nicht dazu. Werden sie im Kaufvertrag mit einem realistischen Wert separat ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage – und damit die Grunderwerbsteuer.

Beispielrechnung

Eine Familie kauft ein Haus in Nordrhein-Westfalen für 400.000 €. Der Grunderwerbsteuersatz beträgt dort 6,5 %.

  • Grunderwerbsteuer = 400.000 € × 6,5 % = 26.000 €
  • Kaufpreis inkl. Grunderwerbsteuer = 400.000 € + 26.000 € = 426.000 €

Läge dieselbe Immobilie in Bayern (3,5 %), wären es nur 14.000 € – eine Ersparnis von 12.000 € allein durch die Lage des Grundstücks.

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Das GrEStG kennt mehrere Ausnahmen. Steuerfrei sind unter anderem:

  • Kauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Übertragungen an Verwandte in gerader Linie (z. B. Eltern an Kinder)
  • Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft) und Schenkungen
  • Grundstücke, deren Kaufpreis die Freigrenze von 2.500 € nicht übersteigt

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt. Dieses versendet anschließend den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Steuer ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung zu zahlen. Erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die der Notar für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch benötigt. Wer schnell ins Grundbuch will, sollte den Bescheid daher zügig begleichen.

Häufige Fragen

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?+

Die Grunderwerbsteuer ergibt sich aus dem Kaufpreis multipliziert mit dem Steuersatz des Bundeslands, in dem die Immobilie liegt: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Bundesland-Satz. Die Sätze liegen 2025/2026 zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (z. B. NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein).

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?+

Bayern 3,5 %; Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen 5,0 %; Bremen, Hamburg und Sachsen 5,5 %; Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %; Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein 6,5 % (Stand 2025/2026).

Worauf wird die Grunderwerbsteuer berechnet – auf welchen Betrag?+

Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis (bei Grundstück und Gebäude die Gegenleistung). Mitgekaufte, bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Sauna oder Markise können separat ausgewiesen werden und mindern die Bemessungsgrundlage.

Welches Bundesland ist maßgeblich – mein Wohnort oder die Lage der Immobilie?+

Entscheidend ist ausschließlich die Lage des Grundstücks. Wer in Hamburg wohnt und eine Wohnung in Bayern kauft, zahlt den bayerischen Satz von 3,5 % – nicht den Hamburger Satz.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?+

Das Finanzamt verschickt nach Beurkundung des Kaufvertrags den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Steuer ist in der Regel innerhalb von einem Monat nach Zustellung fällig. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch nötig ist.

Kann ich Grunderwerbsteuer sparen?+

Ja, etwa indem mitverkaufte bewegliche Gegenstände (Küche, Möbel, Markise) im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, da auf diese keine Grunderwerbsteuer anfällt. Beim Neubau kann es sich lohnen, Grundstücks- und Bauvertrag getrennt zu schließen, sodass die Steuer nur auf den Grundstückspreis entfällt.

Gibt es Fälle ohne Grunderwerbsteuer?+

Ja. Steuerfrei sind unter anderem der Kauf unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, Übertragungen an Verwandte in gerader Linie (z. B. Eltern an Kinder), Erwerbe von Todes wegen sowie Schenkungen. Außerdem fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn der Kaufpreis 2.500 € nicht übersteigt (Freigrenze).

Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?+

Bei selbst genutzten Immobilien nicht. Bei vermieteten Objekten zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Gebäude-AfA anteilig abgeschrieben. Bei betrieblicher Nutzung kann sie als Betriebsausgabe bzw. über die Abschreibung berücksichtigt werden.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuer-/ Rechtsberatung. Die Landessätze können sich ändern; maßgeblich ist stets der aktuelle Grunderwerbsteuerbescheid. Stand: Juni 2026.

Autor: Immobilien Heute Redaktion