Steuer-Rechner
Grundsteuer-Rechner für die neue Grundsteuer ab 2025
Berechne in Sekunden deine jährliche Grundsteuer nach dem Bundesmodell – aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und dem Hebesatz deiner Gemeinde, inklusive vollständiger Aufschlüsselung.
Das Wichtigste in Kürze
- Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer pro Jahr.
- Steuermesszahl (Bundesmodell): 0,031 % für Wohngrundstücke, 0,034 % für Nichtwohngrundstücke.
- Hebesatz: wird von der Gemeinde festgelegt und variiert stark – er entscheidet maßgeblich über die Höhe.
- Eigene Ländermodelle: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen rechnen abweichend.
Wie funktioniert der Grundsteuer-Rechner?
Der Rechner bildet das Bundesmodell der neuen Grundsteuer ab, das seit dem 1. Januar 2025 gilt. Du gibst den Grundsteuerwert aus deinem Finanzamtsbescheid und den Hebesatz deiner Gemeinde ein und wählst die Nutzungsart. Daraus ermittelt der Rechner zunächst den Steuermessbetrag (Grundsteuerwert × Steuermesszahl) und anschließend die jährliche Grundsteuer (Steuermessbetrag × Hebesatz). Optionale Ermäßigungen für geförderten Wohnraum und Baudenkmäler werden automatisch berücksichtigt. Alle Eingaben werden sofort live neu berechnet.
So wird die neue Grundsteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- 1. Grundsteuerwert – vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt.
- 2. Steuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl.
- 3. Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde.
Die Steuermesszahl im Bundesmodell
Die Steuermesszahl ist bundeseinheitlich festgelegt. Sie beträgt 0,031 % (0,31 ‰) für Wohngrundstücke – Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum. Für Nichtwohngrundstücke wie Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte und unbebaute Grundstücke gilt 0,034 % (0,34 ‰). Für geförderten Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) wird die Steuermesszahl um 25 % gesenkt, für Baudenkmäler um 10 % – beide Abschläge sind kombinierbar.
Der Hebesatz der Gemeinde
Den Hebesatz für die Grundsteuer B legt jede Kommune selbst fest. Er ist der größte Stellhebel für die Höhe der Grundsteuer und unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze im Zuge der Reform angepasst, damit das Gesamtaufkommen aufkommensneutral bleibt. Den aktuellen Hebesatz findest du auf der Website deiner Stadt oder in deinem Grundsteuerbescheid.
Beispielrechnung
Eine Eigentumswohnung (Wohngrundstück) hat laut Bescheid einen Grundsteuerwert von 135.000 €. Die Gemeinde hat einen Hebesatz von 470 % für die Grundsteuer B festgelegt.
- Steuermessbetrag = 135.000 € × 0,031 % = 41,85 €
- Grundsteuer p.a. = 41,85 € × 470 % = 196,70 €
- Das entspricht rund 49,18 € pro Quartal bzw. 16,39 € pro Monat.
Bundesmodell und abweichende Ländermodelle
Die meisten Bundesländer wenden das Bundesmodell an, darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Fünf Länder haben eigene Modelle beschlossen:
- Bayern: reines Flächenmodell – maßgeblich sind Grundstücks- und Gebäudeflächen, nicht der Wert.
- Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell – Grundstücksfläche × Bodenrichtwert.
- Hessen & Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell – Flächen plus ein Lagefaktor.
- Hamburg: Wohnlagemodell mit Äquivalenzbeträgen für Grund und Gebäude.
In diesen Ländern weicht die Berechnung von der hier abgebildeten ab. Maßgeblich ist immer dein Grundsteuerbescheid.
Häufige Fragen
Wie wird die neue Grundsteuer ab 2025 berechnet?+
Die neue Grundsteuer wird in drei Schritten ermittelt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag, und Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer pro Jahr. Den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag teilt das Finanzamt im Bescheid mit, den Hebesatz legt die jeweilige Stadt oder Gemeinde fest.
Wie hoch ist die Steuermesszahl im Bundesmodell?+
Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl 0,031 % (0,31 ‰) für Wohngrundstücke wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. Für Nichtwohngrundstücke – etwa Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte und unbebaute Grundstücke – gilt 0,034 % (0,34 ‰).
Was ist der Hebesatz und wo finde ich ihn?+
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde individuell für die Grundsteuer B festlegt. Du findest ihn auf der Website deiner Stadt bzw. Gemeinde, in der Haushaltssatzung oder direkt in deinem Grundsteuerbescheid. Die Hebesätze unterscheiden sich stark – von unter 200 % bis über 900 %.
Wo steht mein Grundsteuerwert?+
Der Grundsteuerwert steht im Grundsteuerwertbescheid, den das Finanzamt nach Abgabe der Grundsteuererklärung verschickt hat. Im selben oder einem zweiten Bescheid findest du auch den Grundsteuermessbetrag. Den Grundsteuerwert gibst du in diesen Rechner ein.
Gilt das Bundesmodell in jedem Bundesland?+
Nein. Das Bundesmodell gilt in der Mehrheit der Länder (u. a. NRW, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz). Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen nutzen eigene Ländermodelle mit abweichender Systematik (z. B. Flächen- bzw. Äquivalenzmodell). Dieser Rechner bildet das Bundesmodell ab.
Gibt es Ermäßigungen bei der Grundsteuer?+
Ja. Im Bundesmodell wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke um 25 % gesenkt, wenn es sich um geförderten Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) handelt, und um 10 % für Baudenkmäler. Beide Ermäßigungen sind kombinierbar (bis zu 35 %). Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?+
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B alle übrigen Grundstücke – also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Für die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer ist die Grundsteuer B relevant; dieser Rechner verwendet daher den Hebesatz der Grundsteuer B.
Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?+
Ja. Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und kann über die Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuer-/Rechtsberatung. Er bildet das Bundesmodell ab; in Ländern mit eigenem Grundsteuermodell (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen) weicht die Berechnung ab. Maßgeblich ist stets dein Grundsteuerbescheid. Stand: Juni 2026.
Autor: Immobilien Heute Redaktion