Immobilien-Rechner
Notargebühren-Rechner für den Immobilienkauf
Berechne in Sekunden die Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf – exakt nach der amtlichen Gebührentabelle B des GNotKG, inklusive 19 % Umsatzsteuer und voller Aufschlüsselung jeder Gebührenposition.
rund 1,5 % des Kaufpreises — Notar 4.227 € + Grundbuch 1.963 €
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 1,5 % vom Kaufpreis: Notar (ca. 1,0 %) und Grundbuch (ca. 0,5 %) zusammen – bei voller Finanzierung.
- Gesetzlich festgelegt: Die Gebühren richten sich nach dem GNotKG und sind bundesweit gleich – nicht verhandelbar.
- Käufer zahlt: In der Regel trägt der Käufer die kompletten Notar- und Grundbuchkosten aus Eigenkapital.
- Geschäftswert entscheidet: Maßgeblich ist der Kaufpreis (bzw. die Grundschuld), nicht eine prozentuale Pauschale.
Wie funktioniert der Notargebühren-Rechner?
Der Rechner bildet die amtliche Gebührentabelle B (Anlage 2 zum GNotKG) exakt ab. Aus dem Geschäftswert – beim Hauskauf der Kaufpreis – wird zunächst die einfache 1,0-Gebühr ermittelt. Diese Gebühr wird anschließend je nach Leistung mit dem gesetzlichen Faktor multipliziert und zu Notar- und Grundbuchkosten zusammengeführt. Auf die Notargebühren kommen eine Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer hinzu; die Grundbuchgebühren bleiben als Gerichtsgebühren umsatzsteuerfrei. So erhältst du keine grobe Schätzung, sondern eine nach Gesetz nachvollziehbare Aufstellung.
Notarkosten und Grundbuchkosten – der Unterschied
Beim Immobilienkauf entstehen zwei getrennte Kostenblöcke. Die Notarkosten bezahlst du für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Abwicklung des Eigentumsübergangs – darauf fällt 19 % Umsatzsteuer an. Die Grundbuchkosten sind Gerichtsgebühren des Grundbuchamts für die Eintragung der Vormerkung, des neuen Eigentümers und ggf. der Grundschuld; sie sind umsatzsteuerfrei. Beide zusammen bilden die Notar- und Grundbuchkosten als Teil der Kaufnebenkosten.
Welche Gebühren fallen konkret an?
Notargebühren (Faktoren auf die 1,0-Gebühr)
- Beurkundung Kaufvertrag: 2,0 – die zentrale und teuerste Position.
- Vollzugsgebühr: 0,5 – für die Durchführung (Eintragungsanträge, Mitteilungen).
- Betreuungsgebühr: 0,5 – für die Überwachung der Kaufpreiszahlung über das Notaranderkonto bzw. die Fälligkeitsmitteilung.
- Beurkundung Grundschuld: 1,0 (bei Finanzierung).
- Vollzug Grundschuld: 0,5 (bei Finanzierung).
Grundbuchgebühren (Faktoren auf die 1,0-Gebühr)
- Auflassungsvormerkung: 0,5 – sichert deinen Anspruch auf Eigentumsübertragung.
- Eigentumsumschreibung: 1,0 – Eintragung als neuer Eigentümer.
- Eintragung Grundschuld: 1,0 (bei Finanzierung).
Beispielrechnung
Eine Immobilie wird für 380.000 € gekauft und vollständig über eine Grundschuld von 380.000 € finanziert. Die 1,0-Gebühr nach Tabelle B beträgt bei 380.000 € jeweils 735 €.
- Notar: Beurkundung Kaufvertrag (2,0) = 1.470 €, Vollzug (0,5) = 367,50 €, Betreuung (0,5) = 367,50 €
- Notar Grundschuld: Beurkundung (1,0) = 735 €, Vollzug (0,5) = 367,50 €
- Notar netto = 3.307,50 € + 20 € Auslagen + 19 % USt (632,23 €) = 3.959,73 €
- Grundbuch: Auflassungsvormerkung (0,5) = 367,50 €, Eigentumsumschreibung (1,0) = 735 €, Grundschuld (1,0) = 735 € = 1.837,50 € (USt-frei)
- Gesamt ≈ 5.797 € – rund 1,5 % des Kaufpreises.
Ohne Finanzierung entfallen die Grundschuld-Positionen, sodass die Gesamtkosten deutlich niedriger ausfallen.
Sind die Notarkosten verhandelbar?
Nein. Anders als beim Makler sind die Notargebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt. Jeder Notar muss exakt dieselben Gebühren berechnen – ein Preisvergleich lohnt sich also nicht. Sparen lässt sich nur über den Geschäftswert, etwa indem mitverkauftes Inventar (Einbauküche, Möbel) gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen wird, da es nicht zum beurkundungspflichtigen Grundstückswert zählt.
Notarkosten in die Finanzierung einplanen
Notar- und Grundbuchkosten zählen zu den Kaufnebenkosten und müssen in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden – zusammen mit Grunderwerbsteuer und ggf. Maklerprovision. Die Notarrechnung ist kurz nach der Beurkundung sofort fällig. Wer die Gesamtkosten frühzeitig kennt, vermeidet eine Finanzierungslücke.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Notargebühren beim Immobilienkauf?+
Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen meist bei rund 1,5 % des Kaufpreises – etwa 1,0 % für den Notar (inkl. 19 % Umsatzsteuer) und 0,5 % für das Grundbuch. Maßgeblich ist nicht der Kaufpreis selbst, sondern die nach der Gebührentabelle B des GNotKG gestaffelte Gebühr.
Wie werden Notargebühren nach GNotKG berechnet?+
Aus dem Geschäftswert (in der Regel der Kaufpreis) ergibt sich über die Gebührentabelle B des GNotKG eine 1,0-Gebühr. Diese wird je Leistung mit einem Faktor multipliziert: 2,0 für die Beurkundung des Kaufvertrags, je 0,5 für Vollzug und Betreuung sowie – bei Finanzierung – 1,0 für die Beurkundung und 0,5 für den Vollzug der Grundschuld.
Sind die Notarkosten verhandelbar?+
Nein. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit gesetzlich festgelegt. Ein Notar darf weder mehr noch weniger berechnen. Ein Preisvergleich zwischen Notaren ist daher zwecklos – die Kosten sind überall identisch.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?+
In der Regel trägt der Käufer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten. So ist es bundesweit üblich und in den meisten Kaufverträgen geregelt. Die Kosten zählen zu den Kaufnebenkosten und müssen aus Eigenkapital bezahlt werden.
Sind die Grundbuchkosten in den Notarkosten enthalten?+
Nein. Notarkosten (für die Beurkundung und Abwicklung) und Grundbuchkosten (Gerichtsgebühren des Grundbuchamts für die Eintragung) sind getrennt. Auf Notargebühren fallen 19 % Umsatzsteuer an, die Grundbuchgebühren sind als Gerichtsgebühren umsatzsteuerfrei.
Wie viel Notarkosten fallen bei 400.000 € an?+
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € mit voller Finanzierung (Grundschuld 400.000 €) ergeben sich rund 6.200 € Notar- und Grundbuchkosten – etwa 1,5 % des Kaufpreises. Ohne Finanzierung reduziert sich der Betrag, weil die Gebühren für die Grundschuld entfallen.
Wann muss ich die Notarkosten bezahlen?+
Die Rechnung des Notars kommt kurz nach der Beurkundung des Kaufvertrags und ist sofort fällig – unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits geflossen ist. Plane diese Kosten daher frühzeitig in deine Finanzierung ein, da sie nicht über das Darlehen abgedeckt werden.
Kann ich Notarkosten steuerlich absetzen?+
Bei selbst genutzten Immobilien sind die Notarkosten steuerlich nicht absetzbar. Bei vermieteten Objekten gehören die Notarkosten für den Kaufvertrag zu den Anschaffungskosten und werden über die Abschreibung (AfA) abgesetzt; die Notarkosten der Grundschuld sind als Finanzierungskosten sofort als Werbungskosten abziehbar.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Notarrechnung kann je nach Vertragsgestaltung, Auslagen und Zusatzleistungen abweichen. Stand: Juni 2026.
Autor: Immobilien Heute Redaktion