Zum Inhalt springen

Photovoltaik im Mehrfamilienhaus: Welche Lösung zu WEG, Mieterstrom und Betrieb passt

Welche Nutzung passt für Solarstrom im Mehrfamilienhaus? Einordnung von Allgemeinstrom, gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung, Mieterstrom und WEG-Entscheidung.

Immobilien Heute Redaktion 9 Min. Lesezeit
Photovoltaik im Mehrfamilienhaus: Welche Lösung zu WEG, Mieterstrom und Betrieb passt

Auf den Dächern deutscher Mehrfamilienhäuser liegt viel ungenutzte Fläche. Eine Photovoltaikanlage könnte dort Strom für Treppenhaus, Aufzug und Wohnungen erzeugen doch bevor das erste Modul montiert wird, müssen Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mehr klären als die reine Technik. Zur Wahl stehen drei Modelle: die Versorgung des Allgemeinstroms, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und der klassische Mieterstrom. Welches Modell trägt, hängt von Gebäude, Eigentümerstruktur und gewünschtem Organisationsaufwand ab. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Entscheidungspunkte ein, bevor eine Eigentümerversammlung oder Investitionsentscheidung ansteht.

Warum PV im Mehrfamilienhaus mehr als eine Dachfrage ist

Beim Einfamilienhaus ist die Entscheidung vergleichsweise einfach: ein Eigentümer, ein Dach, ein Zähler. Im Mehrfamilienhaus treffen dagegen drei Ebenen aufeinander, die gemeinsam betrachtet werden müssen. Die technische Ebene betrifft Zustand und Statik des Dachs, die nutzbare Fläche abzüglich Verschattung, den Netzanschluss und die Zählerstruktur. Die rechtliche Ebene beginnt damit, dass das Dach in der Regel Gemeinschaftseigentum ist ohne Beschluss der Gemeinschaft darf dort niemand bauen. Und die wirtschaftliche Ebene entscheidet, ob sich die Anlage rechnet: Wie hoch ist der Verbrauch im Gemeinschaftsbereich, welche Bewohner würden Solarstrom beziehen, welche laufenden Kosten entstehen für Betrieb und Abrechnung?

Hinzu kommt das Mess- und Abrechnungskonzept: Sobald mehrere Parteien Strom aus derselben Anlage nutzen, muss feststehen, welcher Anteil wem zugeordnet wird. Diese Zuordnung ist keine Formsache, sie beeinflusst Technik, Verträge und die spätere Abrechnung. Wer die Ebenen erst nach der Installation zusammenführt, riskiert teure Nachrüstungen oder einen Beschluss, der sich in der Praxis nicht umsetzen lässt. Für die Immobilienwirtschaft ist die Anlage daher weniger ein Handwerksprojekt als eine Managementaufgabe, bei der Dach, Eigentümerstruktur und Nutzungsmodell von Anfang an zusammengehören.

Drei Wege für die Nutzung des Solarstroms

Die zentrale Weiche bei der Planung ist die Frage, wem der Solarstrom zugutekommen soll. Dafür haben sich drei Modelle etabliert, die sich vor allem im organisatorischen Aufwand unterscheiden.

Beim Allgemeinstrom speist die Anlage ausschließlich die gemeinschaftlichen Verbraucher des Hauses Beleuchtung, Aufzug oder Heizungspumpe; Überschüsse werden ins Netz eingespeist. Das Modell ist einfach, weil keine Mieter einbezogen werden; seine Wirkung bleibt begrenzt, weil der Allgemeinstrom in vielen Häusern nur einen kleinen Teil des Gesamtverbrauchs ausmacht.

Weiter reicht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG, die mit dem Solarpaket I eingeführt wurde. Der lokal erzeugte Strom wird auf mehrere Verbraucher im Gebäude aufgeteilt, ohne dass der Betreiber die Pflichten eines Energieversorgers übernimmt. Die Bewohner behalten ihren eigenen Vertrag für den Reststrom aus dem Netz. Voraussetzung sind intelligente Messsysteme, die Erzeugung und Verbräuche im Viertelstundenraster erfassen; im Gegenzug entfällt der EEG-Mieterstromzuschlag.

Das dritte Modell ist der klassische Mieterstrom nach § 42a EnWG. Der Betreiber verkauft den Solarstrom direkt an die teilnehmenden Mieter; der Strompreis darf 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs nicht übersteigen, im Gegenzug gewährt das EEG einen Mieterstromzuschlag. Dafür übernimmt der Betreiber weitreichende Pflichten: Er schließt Stromlieferverträge, muss korrekt abrechnen und trägt Lieferantenverantwortung. Viele Eigentümer lagern diese Aufgaben an spezialisierte Abrechnungsdienstleister aus.

Die drei Wege im direkten Vergleich:

Je mehr Bewohner einbezogen werden, desto höher der Organisationsaufwand und desto mehr Nutzen kann der Strom im eigenen Gebäude stiften.

Was WEGs und Vermieter vor dem Beschluss klären sollten

Zuerst steht die Dachprüfung: Tragfähigkeit, Restlebensdauer der Eindeckung und anstehende Sanierungen müssen bekannt sein, denn eine Anlage, die nach wenigen Jahren für Dacharbeiten abgebaut werden muss, verdirbt jede Kalkulation. Danach folgt die Eigentumsfrage: In einer WEG ist das Dach in der Regel Gemeinschaftseigentum; die Installation ist eine bauliche Veränderung, über die die Gemeinschaft per Beschluss entscheidet. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz von 2020 hat solche Entscheidungen insgesamt erleichtert welche Mehrheit im Einzelfall nötig ist, hängt jedoch von der konkreten Maßnahme und den Vereinbarungen der Gemeinschaft ab. Auch die Beschlussgestaltung, etwa wer die Anlage betreibt und wie Kosten und Erlöse verteilt werden, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Ebenso früh klären sollten Verantwortliche das Zählerkonzept und die Beteiligung der Bewohner: Niemand kann zum Bezug von Solarstrom verpflichtet werden, die Teilnahme bleibt freiwillig. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung empfiehlt es sich, mit mehreren Szenarien statt einer einzelnen Prognose zu arbeiten etwa mit unterschiedlichen Teilnahmequoten und Verbrauchsprofilen. Verwaltungen können die Beschlussvorlage vorbereiten, Messkonzepte einholen und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber begleiten. Je sauberer diese Vorarbeit, desto geringer das Risiko, dass eine tragfähige Idee an vermeidbaren Detailfragen scheitert.

Von der Standortanalyse bis zur Inbetriebnahme

Ein belastbares PV-Projekt folgt einer klaren Reihenfolge – unabhängig von der Gebäudegröße. NOW Solar, ein Anbieter für Photovoltaik in Kaiserslautern, beschreibt diesen Ablauf auf seiner Website: Am Anfang steht die Standortanalyse mit der Prüfung von Dachflächen, Ausrichtung und Verschattung. Darauf bauen die Planung von Modulen und Wechselrichtern sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf. Es folgen Installation einschließlich Gerüstbau und Anträgen; am Ende stehen Inbetriebnahme und die Einweisung der Nutzer.

Diese Schrittfolge eignet sich als Maßstab für den Anbietervergleich. Fragen Sie gezielt nach: Wird die Dachprüfung dokumentiert? Enthält die Planung eine verständliche Wirtschaftlichkeitsrechnung? Wer übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister? Und wie sieht die Einweisung aus, damit Verwaltung und Bewohner mit Anlage und Messkonzept umgehen können? Regionale Anbieter wie NOW Solar, die nach eigenen Angaben in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland tätig sind, können solche Fragen im direkten Ortstermin klären. Für Mehrfamilienhäuser kommt eine Frage hinzu: Hat der Anbieter Erfahrung mit WEG-Beschlüssen und den Messkonzepten, die Mieterstrom und Gebäudeversorgung voraussetzen?

Welche Lösung zum Gebäude passt

Eine pauschale Empfehlung verbietet sich, doch die Gebäudesituation gibt Hinweise. In einer kleinen WEG, die den Organisationsaufwand niedrig halten will, ist die Versorgung des Allgemeinstroms oft der pragmatische Einstieg besonders wenn ohnehin eine Aufzugs- oder Heizungsmodernisierung ansteht. Wollen die Bewohner stärker profitieren, ohne dass jemand die Rolle eines Energieversorgers übernimmt, ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine naheliegende Zwischenlösung. Bei größeren vermieteten Objekten mit professioneller Verwaltung kann klassischer Mieterstrom sinnvoll sein, weil sich die zusätzlichen Pflichten bündeln und abrechnen lassen. Entscheidend bleibt die Wirtschaftlichkeit: Sie hängt von Dach und Ertrag, Verbrauchsprofil, Teilnahme der Bewohner, Investition und laufenden Kosten ab. Seriöse Projekte rechnen deshalb mit Bandbreiten statt mit einem einzigen Versprechen.

Fazit: Solarstrom als Teil der Immobilienstrategie

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus ist keine Frage der Technik allein, sondern ein Baustein der Immobilienstrategie an der Schnittstelle von Betriebskosten, Modernisierung und Nachhaltigkeit. Wenn Sie vorbereitet in die nächste Eigentümerversammlung gehen wollen, halten Sie sich an eine einfache Reihenfolge: Erst den Bestand prüfen, dann das Nutzungsmodell vergleichen, schließlich Beschluss und Wirtschaftlichkeit absichern. Eine technische Vorprüfung und mehrere durchgerechnete Szenarien machen aus einer vagen Idee eine entscheidungsreife Vorlage. Garantien für Rendite oder Wertsteigerung kann seriös niemand geben wohl aber die Gewissheit, jede relevante Frage gestellt zu haben, bevor investiert wird.

Weitere Beiträge aus Bauprojekte