Kündigung Mietvertrag Vorlage: Musterschreiben für Mieter und Vermieter
Kündigung Mietvertrag Vorlage mit zwei fertigen Musterschreiben für Mieter und Vermieter, Pflichtangaben-Checkliste und durchgerechneter Kündigungsfrist am Beispiel.
Kündigung Mietvertrag Vorlage: Wer seine Wohnung kündigen will, braucht vor allem drei Dinge – die richtige Form, die richtige Frist und ein rechtssicheres Musterschreiben. Dieser Artikel liefert alle drei Elemente: eine Checkliste der Pflichtangaben, zwei vollständig formulierte Musterschreiben für Mieter und Vermieter sowie eine an einem Beispieldatum durchgerechnete Erklärung der Kündigungsfrist.
Die ordentliche Kündigung ist formstreng: Fehler bei Form, Termin oder Zustellung können sie unwirksam machen, und das Mietverhältnis läuft einfach weiter. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund folgt eigenen Regeln und ist nicht Gegenstand dieses Beitrags; dazu lesen Sie den Artikel „Außerordentliche Kündigung Mietvertrag“.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kündigung muss schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen – E-Mail, SMS oder Messenger sind unwirksam (§ 568 BGB).
- Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB).
- Unten stehen zwei fertige Musterschreiben: eines für Mieter ohne Begründungspflicht, eines für Vermieter mit Begründung und Sozialklausel-Hinweis.
- Sichern Sie den Zugangsnachweis über Einwurf-Einschreiben oder Zeugen. Eine Eingangsbestätigung des Vermieters ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
- Sonderfälle wie mehrere Mieter, Todesfall oder Untermietverhältnis erfordern ein angepasstes Vorgehen.
Pflichtangaben in der Kündigung: Checkliste
Damit eine Kündigung formal Bestand hat, muss das Schreiben bestimmte Angaben enthalten. Prüfen Sie Ihr Kündigungsschreiben anhand dieser sechs Punkte, bevor Sie es absenden:
- Alle Mietparteien namentlich: Absender und Empfänger gehören mit vollständigem Namen und Anschrift in das Schreiben. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle genannt werden – auf Mieter- wie auf Vermieterseite.
- Genaue Bezeichnung der Wohnung: Geben Sie Straße, Hausnummer, Etage und Lage (zum Beispiel „3. OG links“) oder die Wohnungsnummer an, damit kein Zweifel am Mietobjekt besteht.
- Eindeutige Kündigungserklärung: Das Wort „Kündigung“ gehört in Betreff und Text. Formulieren Sie unmissverständlich: „hiermit kündige ich das Mietverhältnis …“. Eine bloße Ankündigung des Auszugs reicht nicht.
- Kündigungstermin: Nennen Sie ein konkretes Datum und ergänzen Sie sicherheitshalber die Klausel „hilfsweise zum nächstzulässigen Termin“.
- Datum und eigenhändige Unterschrift aller Vertragsparteien: Jeder Mieter unterschreibt selbst. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung angreifbar.
- Zusatzpflichten bei der Vermieterkündigung: Der Kündigungsgrund muss im Schreiben stehen (§ 573 Abs. 3 BGB). Üblich ist zudem der Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters nach der Sozialklausel des § 574 BGB.
Fehlt eine dieser Angaben, riskieren Sie eine unwirksame Kündigung oder zumindest Rückfragen und Verzögerungen. Die beiden folgenden Musterschreiben enthalten alle Pflichtangaben bereits an der richtigen Stelle; die auszufüllenden Angaben stehen in eckigen Klammern.
Ergänzen Sie außerdem sinnvollerweise die Vertrags- oder Kundennummer aus Ihrem Mietvertrag sowie eine Telefonnummer für Rückfragen – beides beschleunigt die Zuordnung bei großen Hausverwaltungen. Als Mieter sollten Sie Ihre neue Anschrift, sofern bereits bekannt, ebenfalls angeben, damit Kautionsabrechnung und Betriebskostenabrechnung Sie später ohne Verzögerung erreichen.
Kündigung Mietvertrag Vorlage: Musterschreiben für Mieter
Mieter dürfen ein unbefristetes Mietverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen; es gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten. Wichtig ist nur, dass alle im Vertrag stehenden Mieter unterschreiben. Das folgende Muster deckt diese Anforderungen ab:
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Name des Vermieters oder der Hausverwaltung] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Straße, Hausnummer, Etage, Lage] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das Mietverhältnis für die von mir gemietete Wohnung in der [Straße, Hausnummer, Etage, Lage der Wohnung] ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstzulässigen Termin. Ich bitte Sie, mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich zu bestätigen. Für die Wohnungsübergabe vereinbare ich gern zeitnah einen Termin mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname] (bei mehreren Mietern: Unterschriften aller Mieter)
Ersetzen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern vollständig und drucken Sie das Schreiben zweimal aus: ein Exemplar für den Vermieter, eines für Ihre Unterlagen. Vermerken Sie auf Ihrem Exemplar das Versanddatum und heften Sie den Versandbeleg dazu. Die Bitte um eine Empfangsbestätigung ist höflich, aber rechtlich nicht erforderlich – wirksam wird die Kündigung durch den Zugang, nicht durch eine Antwort.
Musterschreiben: Ordentliche Kündigung durch den Vermieter mit Begründung
Vermieter können ein Wohnraummietverhältnis nur kündigen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben (§ 573 Abs. 1 BGB) – typische Gründe sind Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters oder eine durch das Mietverhältnis behinderte angemessene wirtschaftliche Verwertung. Der Grund muss im Kündigungsschreiben genannt und dargelegt werden; fehlt er, ist die Kündigung unwirksam (§ 573 Abs. 3 BGB). Hinzu kommt: Die Kündigungsfrist des Vermieters verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit Überlassung der Wohnung um jeweils drei Monate. Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel ist zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung, gehört aber zum sorgfältigen Standard einer Vermieterkündigung.
[Name des Vermieters] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Name des Mieters / aller Mieter] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Straße, Hausnummer, Etage, Lage] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die Wohnung [genaue Bezeichnung] ordentlich zum [Datum unter Beachtung der gesetzlichen Frist]. Begründung: Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Ich benötige die Wohnung für [mich selbst / ein Familienmitglied], weil [konkrete Darstellung, zum Beispiel beruflich bedingter Wohnortwechsel oder familiärer Zuwachs]. Anderer zumutbarer Wohnraum steht nicht zur Verfügung. Hinweis: Sie haben das Recht, dieser Kündigung nach § 574 BGB zu widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen Ihres Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung meiner berechtigten Interessen nicht zu rechtfertigen ist. Der Widerspruch ist spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich zu erklären. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um Vorschläge für einen Übergabetermin. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Beachten Sie: Der Eigenbedarf muss wahrheitsgemäß und nachvollziehbar dargelegt sein. Fällt er nachträglich weg oder war er von Anfang an nur vorgetäuscht, drohen Schadensersatzansprüche des gekündigten Mieters.
Widerspruch nach der Sozialklausel: Rechte des Mieters bei einer Vermieterkündigung
Auch eine formal korrekte Vermieterkündigung mit berechtigtem Interesse führt nicht automatisch zum Auszug. Nach § 574 BGB kann der Mieter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Die Sozialklausel ist damit die zweite Prüfungsstufe jeder Vermieterkündigung – nach dem Kündigungsgrund.
Eine Härte liegt insbesondere dann vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann (§ 574 Abs. 2 BGB). In der Praxis spielen typischerweise Umstände wie hohes Alter, schwere Krankheit oder Behinderung, eine Schwangerschaft oder eine enge Verwurzelung im sozialen Umfeld nach langjährigem Mietverhältnis eine Rolle – häufig in Kombination mit einer nachgewiesen intensiven, aber erfolglosen Wohnungssuche. Nicht berücksichtigt wird dagegen, wer die Notlage grob schuldhaft selbst herbeigeführt hat oder zumutbaren angebotenen Ersatzwohnraum ausgeschlagen hat (§ 574 Abs. 3 BGB).
Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden und soll schriftlich erfolgen (§ 574 Abs. 5, § 574b Abs. 1 BGB); versäumt der Mieter diese Frist, kann er sich gegenüber dem Vermieter grundsätzlich nicht mehr auf Härtegründe berufen. Widerspricht der Mieter rechtzeitig und lehnt der Vermieter die Fortsetzung ab, läuft das Mietverhältnis zunächst zu den bisherigen Bedingungen weiter; streiten die Parteien über Fortsetzung oder Dauer, entscheidet auf Antrag das Gericht, das die Fortsetzung auch zeitlich begrenzen kann (§ 574a BGB). Praktisch bewährt hat es sich, Härtegründe frühzeitig zu dokumentieren – etwa durch ärztliche Atteste oder eine fortlaufende Liste der Wohnungsangebote, auf die Sie sich erfolglos beworben haben – und sich rechtzeitig an einen Mieterverein oder Fachanwalt zu wenden.
Mietvertrag kündigen: Vorlage richtig anpassen und versenden
Ein Muster entfaltet nur dann Wirkung, wenn Sie es sauber auf Ihren Fall übertragen. Arbeiten Sie diese Punkte der Reihe nach ab:
- Mietvertrag prüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihr Vertrag unbefristet läuft. Bei befristeten Verträgen oder vereinbartem Kündigungsverzicht ist eine ordentliche Kündigung oft ausgeschlossen oder eingeschränkt.
- Daten exakt übernehmen: Namen und Anschriften müssen zum Vertrag passen. Prüfen Sie außerdem, ob die Hausverwaltung oder der Vermieter inzwischen eine neue Anschrift hat.
- Alle Platzhalter ersetzen: Lassen Sie keine eckigen Klammern stehen und streichen Sie Alternativformulierungen, die nicht auf Sie zutreffen.
- Vollständig unterschreiben: Das Schreiben tragen alle Vertragsparteien handschriftlich und mit Datum.
- Versand dokumentieren: Versenden Sie nachweisbar (Details im Abschnitt zum Zugangsnachweis) und bewahren Sie Beleg plus Kopie zusammen auf.
Nach dem Versand stehen praktische Schritte an: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Übergabetermin und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll. Die Kaution erhalten Sie in der Praxis häufig erst einige Monate nach Vertragsende zurück, weil der Vermieter die nächste Betriebskostenabrechnung abwarten darf.
Kündigungstermin richtig berechnen: der dritte Werktag als Zugangsstichtag
Nach § 573c BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Als Werktag gilt jeder Tag außer Sonn- und Feiertagen – der Samstag zählt also mit.
Beispiel: Sie möchten zum 31. März kündigen. Dann muss das Schreiben spätestens am dritten Werktag des Januars beim Vermieter sein. Fällt der 1. Januar auf einen Mittwoch und ist – wie immer – ein Feiertag, ist der Donnerstag der erste Werktag, der Freitag der zweite und der folgende Samstag der dritte Werktag. Geht die Kündigung bis zu diesem Samstag zu, endet das Mietverhältnis am 31. März. Erreicht sie den Vermieter erst am Montag darauf, zählt der Januar nicht mehr mit – das Vertragsende rückt auf den 30. April.
| Zugang der Kündigung | Vertragsende |
|---|---|
| Bis zum dritten Werktag im Januar | 31. März |
| Erst ab dem vierten Werktag im Januar | 30. April |
| Allgemein: bis zum dritten Werktag eines Monats | Ablauf des übernächsten Monats |
Planen Sie die Postlaufzeit ein, denn maßgeblich ist allein der Zugang: Ein Brief, den Sie erst am zweiten Werktag zur Post geben, erreicht den Empfänger möglicherweise erst nach dem Stichtag – die Frist beginnt dann erst im Folgemonat zu laufen. Wer knapp dran ist, sollte das Schreiben persönlich übergeben oder durch eine Vertrauensperson einwerfen lassen. Geht es um einen weit entfernten Empfänger oder stehen Feiertage bevor, ist der Versand bereits im Vormonat die sicherste Lösung.
Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren seit Überlassung der Wohnung um jeweils drei Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Die vollständige Fristentabelle für beide Vertragsseiten mit allen Staffelungen finden Sie im Artikel „gesetzliche kündigungsfrist mietvertrag“.

Die strenge Schriftform: Warum E-Mail und Messenger nicht ausreichen
§ 568 BGB schreibt für die Kündigung von Wohnraum die Schriftform vor und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Das bedeutet konkret: Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder WhatsApp ist unwirksam – selbst dann, wenn der Empfänger sie gelesen und beantwortet hat. Auch ein eingescannter Brief als Anhang genügt nicht, weil die eigenhändige Unterschrift im Original fehlt.
Erforderlich ist ein physisches Schreiben mit handschriftlicher Unterschrift aller kündigenden Personen. Unterschreibt ein Bevollmächtigter, legen Sie die schriftliche Vollmacht im Original bei. Wer sich auf den bequemen Weg per E-Mail verlässt, verliert im schlechtesten Fall einen kompletten Monat, weil die Frist nicht zu laufen beginnt und die Kündigung wiederholt werden muss.
Zugang sicher nachweisen: Einwurf-Einschreiben und Zeugen
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht – also in seinen Machtbereich gelangt, etwa durch den Einwurf in den Briefkasten. Im Streitfall müssen Sie den Zugang beweisen können. Bewährt haben sich drei Wege:
- Einwurf-Einschreiben: Der Zusteller dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf und speichern Sie den Online-Sendungsstatus.
- Persönliche Übergabe mit Zeuge: Übergeben Sie das Schreiben in Anwesenheit einer dritten Person und lassen Sie sich den Empfang mit Datum und Unterschrift quittieren.
- Einwurf durch Boten: Eine Vertrauensperson wirft den Brief ein und hält Datum, Uhrzeit und Ort in einem kurzen Protokoll fest.
Vom Übergabe-Einschreiben ist abzuraten: Verweigert der Empfänger die Annahme, gilt die Kündigung als nicht zugegangen. Übrigens ist eine schriftliche Eingangsbestätigung des Vermieters gesetzlich nicht vorgeschrieben und keine Wirksamkeitsvoraussetzung – entscheidend ist allein, dass Sie den Zugang nachweisen können. Bleibt die Antwort aus, muss die Kündigung trotzdem nicht wiederholt werden.
Kündigung Mietvertrag Muster: Fehler, die Sie vermeiden sollten
Die häufigsten Gründe für Streit um eine Kündigung sind keine Rechtsfragen, sondern vermeidbare Flüchtigkeitsfehler. Diese sechs Punkte sollten Sie vor dem Versand ausschließen:
- Versand per E-Mail oder Messenger: Elektronische Kündigungen sind unwirksam. Nutzen Sie die Papierform.
- Fehlende Unterschrift eines Mitmieters: Bei gemeinsamem Vertrag müssen alle Mieter unterschreiben – oder eine Originalvollmacht liegt bei.
- Kein konkreter Termin: Ohne Datum und Hilfsklausel („zum nächstzulässigen Termin“) bleibt das Vertragsende offen und angreifbar.
- Vermieterkündigung ohne Begründung: Der Grund nach § 573 BGB muss im Schreiben stehen und darf nicht nachgereicht werden.
- Fehlender Zugangsnachweis: Ohne Einlieferungsbeleg, Zeugen oder Protokoll können Sie den Zugang im Streitfall nicht belegen.
- Veraltete Empfängeradresse: Hat die Verwaltung gewechselt, prüfen Sie die aktuelle Anschrift anhand der letzten Korrespondenz.
Sonderfälle: mehrere Mieter, Todesfall und Untermietverhältnis
Kündigung bei mehreren Mietern
Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag, können sie das Mietverhältnis nur gemeinsam kündigen (§ 542 BGB). Jeder Mieter unterschreibt selbst, oder ein Mieter handelt mit schriftlicher Vollmacht für die anderen. Umgekehrt muss der Vermieter seine Kündigung allen Mietern gegenüber erklären und jedem ein eigenes Schreiben zugehen lassen. Zieht nur ein Mieter aus, bleibt das Vertragsverhältnis mit den übrigen Mietern grundsätzlich bestehen.
Kündigung nach Todesfall des Mieters
Mit dem Tod des Mieters endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Ehegatte, eingetragener Lebenspartner und Familienangehörige, die mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, treten kraft Gesetzes in den Vertrag ein (§ 563 BGB). Die Eintretenden und die Erben können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom Eintrittsrecht Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Auch dem Vermieter steht gegenüber Eintretenden und Erben unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 563a BGB).
Kündigung bei Untermietverhältnissen
Der Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter, nicht der Eigentümer. Die Kündigung geht daher an den Hauptmieter; für Wohnraum gilt auch hier die dreimonatige Frist. Ausnahme: Bei möbliertem Wohnraum im Haushalt des Vermieters ist die Kündigung bereits bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats möglich (§ 573c Abs. 3 in Verbindung mit § 549 Abs. 2 BGB). Endet das Hauptmietverhältnis, endet regelmäßig auch das Untermietverhältnis – der Hauptmieter sollte beide Kündigungen deshalb aufeinander abstimmen.
Für den Vermieter gelten in verwandten Konstellationen zudem erleichterte Kündigungsvoraussetzungen: Bewohnt er das Gebäude selbst und umfasst es nicht mehr als zwei Wohnungen, kann er das Mietverhältnis nach § 573a BGB auch ohne Angabe eines Kündigungsgrunds kündigen – dafür verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate. Dasselbe gilt für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und überwiegend von ihm möbliert ist, sofern er nicht zum dauernden Gebrauch mit der Familie überlassen wurde. Prüfen Sie vor der Verwendung des Vermieter-Musters daher, ob für Sie die erleichterte Kündigung oder die begründungspflichtige Kündigung nach § 573 BGB einschlägig ist.
FAQ zur Kündigung des Mietvertrags
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja. § 568 BGB verlangt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und schließt die elektronische Form aus. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger ist unwirksam, selbst wenn der Empfänger reagiert hat. Maßgeblich ist allein das unterschriebene Original auf Papier.
Was passiert, wenn der Vermieter die Kündigung nicht bestätigt?
Nichts – die Kündigung wird mit dem Zugang wirksam, nicht mit einer Antwort. Eine Eingangsbestätigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Wichtig ist nur, dass Sie den Zugang nachweisen können, etwa über den Beleg eines Einwurf-Einschreibens oder einen Zeugen.
Müssen alle Mieter unterschreiben?
Ja. Haben mehrere Personen den Mietvertrag gemeinsam geschlossen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn alle unterschreiben oder ein Mieter mit schriftlicher Vollmacht für die übrigen handelt. Fehlt eine Unterschrift, kann der Vermieter die Kündigung zurückweisen.
Kann ich einen befristeten Mietvertrag ordentlich kündigen?
Grundsätzlich nein. Ein Vertrag auf bestimmte Zeit endet erst mit Ablauf der Frist, sofern nicht ausdrücklich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart wurde. Mögliche Auswege sind ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter oder – bei wichtigem Grund – die außerordentliche Kündigung, die eigenen Regeln folgt.
Was regelt die Sozialklausel?
Nach § 574 BGB kann ein Mieter der Vermieterkündigung widersprechen, wenn die Beendigung eine unangemessene Härte bedeuten würde – etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum. Der Widerspruch ist schriftlich spätestens zwei Monate vor Vertragsende zu erklären. Ob eine Härte vorliegt, prüft im Streitfall das Gericht.
Die Musterschreiben und Erläuterungen in diesem Artikel decken den typischen Fall einer ordentlichen Kündigung ab, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall. Bei Streitigkeiten mit dem Vertragspartner oder besonderen Konstellationen wenden Sie sich an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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