Mietspiegel Hamburg: ortsübliche Vergleichsmiete, Spannen und was Vermieter daraus ableiten dürfen
Mietspiegel Hamburg 2025: aktuelle Werte je Quadratmeter nach Baualter, Größe und Wohnlage, dazu Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Praxishinweise für Vermieter.

Der Mietspiegel Hamburg ist die zentrale Datengrundlage, wenn Eigentümer die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung bestimmen oder Mieter ein Erhöhungsverlangen prüfen wollen. Die Freie und Hansestadt veröffentlicht den Hamburger Mietenspiegel alle zwei Jahre als qualifizierten Mietspiegel; der aktuelle Jahrgang 2025 bildet die am 1. April 2025 gezahlten Nettokaltmieten ab. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Werte nach Baualtersklasse, Wohnungsgröße und Wohnlage zusammen, erklärt Mietpreisbremse und Kappungsgrenze und ordnet die Entwicklung gegenüber dem Vorjahrgang ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Qualifizierter Mietspiegel: Hamburg führt seit 1976 einen qualifizierten Mietspiegel (amtliche Schreibweise „Mietenspiegel"), keinen einfachen. Aktuell gilt der Jahrgang 2025 mit Erhebungsstichtag 1. April 2025.
- Stadtweiter Median: 9,94 Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete – rund 1,1 Prozent mehr als 2023 (9,83 Euro je Quadratmeter).
- Mietpreisbremse: gilt für das gesamte Stadtgebiet. Bei Neuvermietung ist die Miete grundsätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent begrenzt; die Verordnung läuft bis 31. Dezember 2029.
- Kappungsgrenze: Bei Mieterhöhungen im Bestand darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen (statt der gesetzlichen 20 Prozent); die Kappungsgrenzenverordnung gilt bis 31. August 2028.
Qualifizierter Mietspiegel, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze auf einen Blick
Drei Rahmenbedingungen entscheiden darüber, was sich aus dem Hamburger Mietspiegel praktisch ableiten lässt. Erstens handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel: Er wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erhoben und von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören. Die Erstellung liegt bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Als Stadtstaat erhebt Hamburg die Werte ausschließlich für das eigene Gebiet – einen Umlandvergleich gibt es nicht. Erfasst werden rund 568.500 Wohnungen, die keiner Mietpreisbindung unterliegen.
Zweitens gilt in Hamburg flächendeckend die Mietpreisbremse. Sie begrenzt die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags grundsätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent. Ausnahmen bestehen unter anderem für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung sowie für den Fall einer höheren Vormiete. Der Senat hat die Mietpreisbegrenzungsverordnung zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um vier Jahre verlängert; sie gilt damit bis zum 31. Dezember 2029 (Quelle: hamburg.de).
Drittens greift bei Mieterhöhungen im Bestand die abgesenkte Kappungsgrenze: Während das Bürgerliche Gesetzbuch bundesweit eine Steigerung um bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erlaubt, hat Hamburg diesen Wert per Kappungsgrenzenverordnung auf 15 Prozent gesenkt. Die aktuelle Verordnung läuft vom 1. September 2023 bis 31. August 2028. Für die Planung ist relevant, dass Kappungsgrenze und Mietpreisbremse unterschiedliche Ablaufdaten haben – die Kappungsgrenze endet gut ein Jahr früher und müsste separat neu verordnet werden.
Ortsübliche Vergleichsmiete Hamburg: So wird sie erhoben
Die ortsübliche Vergleichsmiete umfasst die üblichen Entgelte, die in Hamburg in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vereinbart oder angepasst wurden. Preisgebundene Wohnungen bleiben außen vor. Der Mietspiegel spiegelt damit die Bestandsmieten der jüngeren Vergangenheit wider – nicht die Preise aktueller Neuinserate.
Für den Jahrgang 2025 gilt der Erhebungsstichtag 1. April 2025; Tabelle und Broschüre sind im Dezember 2025 erschienen. Erstmals weist die Tabelle den Median als Mittelwert der Tabellenfelder aus – frühere Mietenspiegel nutzten das arithmetische Mittel. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mittelwerte deshalb nicht direkt mit denen früherer Jahrgänge vergleichbar sind. Alle Werte verstehen sich als Nettokaltmiete ohne Heizung und ohne Betriebskosten, bezogen auf die Standardausstattung „mit Bad und Sammelheizung". Wer zusätzlich die laufenden Kosten im Blick behalten will, sollte regelmäßig die Nebenkostenabrechnung prüfen.
Wer den Wert für eine konkrete Wohnung ermitteln will, kann den Online-Mietenspiegel der Stadt nutzen: Die interaktive Karte im Geoportal Hamburg liefert Mittelwert und Spannenwerte für eine Adresse. Die verbindliche Anwendung erfordert zusätzlich die Erläuterungen der amtlichen Broschüre.
Wohnlagenverzeichnis: normale und gute Wohnlage
Anders als viele Großstädte kennt Hamburg nur zwei Wohnlagenkategorien: normal und gut. Eine „einfache" Lage gibt es nicht. Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2025 stuft jeden Straßenabschnitt beziehungsweise jede Blockseite einzeln ein; Grundlage ist ein Indikatorenkatalog, der unter anderem Bodenrichtwert, Sozialmonitoring-Daten, Lärmbelastung und Grünflächenanteile berücksichtigt.
Jede Blockseite erhält einen Wohnlagenkennwert auf einer Skala von 1 bis 1.000. Der Grenzwert zwischen normaler und guter Wohnlage liegt bei 539,605; der Median der normalen Wohnlagen liegt bei 483,74, der der guten Wohnlagen bei 575,16. Eine Adresse am Median gilt als mittlere normale beziehungsweise mittlere gute Wohnlage. Wichtig: Das Verzeichnis ist ausdrücklich nicht amtlich, sondern ein Hilfsmittel zur Anwendung des Mietspiegels – für die Einstufung im Einzelfall bleiben die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort maßgeblich.
Mietspiegel Hamburg 2025: Tabelle nach Baualtersklasse und Wohnungsgröße
Kernstück des Mietspiegels ist die Tabelle der Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter, aufgeschlüsselt nach zehn Baualtersklassen (C bis P) und den Wohnungsgrößen. Die folgenden Auszüge zeigen die Medianwerte je Tabellenfeld für die normale und die gute Wohnlage (Ausstattung: mit Bad und Sammelheizung). Quelle aller Werte: Hamburger Mietenspiegel 2025, amtliche Tabelle (PDF), Erhebungsstichtag 1. April 2025, veröffentlicht im Dezember 2025.
Normale Wohnlage
| Baualtersklasse | bis 41 m² | 41–66 m² | 66–91 m² | 91–131 m² | ab 131 m² |
|---|---|---|---|---|---|
| C (bis 1918) | 13,77 | 11,50 | 11,57 | 10,89 | – |
| F (1919–1948) | 10,49 | 9,34 | 9,29 | 11,94 | 12,01 |
| H (1948–1960) | 9,46 | 8,59 | 8,50 | 11,10 | 13,50 |
| I (1961–1967) | 9,01 | 7,56 | 6,93 | 8,00 | 12,89 |
| K (1968–1977) | 10,26 | 9,73 | 6,76 | 7,73 | 13,46 |
| L (1978–1993) | 11,55 | 9,33 | 8,59 | 8,95 | 13,74 |
| M (1994–2010) | 12,23 | 11,35 | 10,69 | 11,92 | 14,19 |
| N (2011–2015) | 18,50 | 15,26 | 14,86 | 15,17 | 15,91 |
| O (2016–2020) | 16,64 | 14,77 | 15,28 | 14,31 | 19,37 |
| P (2021–2024) | 19,78 | 17,41 | 17,61 | 17,18 | – |
Gute Wohnlage
| Baualtersklasse | bis 41 m² | 41–66 m² | 66–91 m² | 91–131 m² |
|---|---|---|---|---|
| C (bis 1918) | 12,93 | 13,62 | 12,54 | 12,92 |
| F (1919–1948) | 11,41 | 11,74 | 11,50 | 14,23 |
| H (1948–1960) | 11,04 | 11,42 | 13,36 | 13,02 |
| I (1961–1967) | 10,48 | 9,48 | 11,73 | 13,04 |
| K (1968–1977) | 12,43 | 11,39 | 12,51 | 14,31 |
| L (1978–1993) | 11,95 | 12,04 | 12,39 | 16,00 |
| M (1994–2010) | 13,78 | 13,18 | 14,63 | 18,19 |
| N (2011–2015) | 16,12 | 16,07 | 15,58 | 19,14 |
| O (2016–2020) | 16,08 | 16,43 | 16,55 | 22,34 |
| P (2021–2024) | 20,24 | 18,38 | 19,60 | – |
Zwei Hinweise zur Anwendung: Die ausgewiesenen Werte sind Mediane der jeweiligen Tabellenfelder, keine Höchst- oder Mindestmieten; die tatsächlichen Spannenwerte liegen in der Regel etwa 15 bis 25 Prozent über und unter dem Mittelwert und sind in der Originaltabelle je Feld dokumentiert. Leerfelder bedeuten, dass die Datenbasis für eine belastbare Aussage zu gering ist; Felder mit weniger als 30 Datensätzen – insbesondere bei sehr großen Wohnungen – kennzeichnet die Originaltabelle gesondert. Für die verbindliche Ermittlung im Einzelfall, einschließlich der Zu- und Abschläge für die konkrete Ausstattung, ist die Broschüre „Hamburger Mietenspiegel 2025" heranzuziehen.

Bestandsmiete laut Mietspiegel vs. Angebotsmiete auf Portalen
Wer im Netz nach dem Mietspiegel Hamburg sucht, findet häufig Werte zwischen 13 und 25 Euro je Quadratmeter – teils als „Mietspiegel 2026" betitelt. Diese Zahlen stammen nicht aus dem amtlichen Mietspiegel, sondern aus Aggregationen aktueller Inserate auf Immobilienportalen. Sie bilden ab, was Anbieter bei Neuvermietungen aufrufen, nicht die gesetzlich relevante Bestandsmiete. Der stadtweite Median des amtlichen Mietspiegels liegt mit 9,94 Euro je Quadratmeter deutlich darunter. Für Mieterhöhungen im Bestand und für die Berechnung der Mietpreisbremse ist ausschließlich der amtliche Mietspiegel maßgeblich; Portal-Durchschnitte eignen sich allenfalls zur Marktbeobachtung bei Neuvermietungen.
Spannen in Eppendorf, HafenCity, Barmbek und Wilhelmsburg
Zur groben Orientierung, wie sich typische Stadtteil-Niveaus zueinander verhalten, zeigt die folgende Übersicht von Portalen ausgewiesene Angebotsmieten. Es handelt sich ausdrücklich nicht um amtliche Mietspiegelwerte.
| Stadtteil | Typische Angebotsmiete (ca., €/m²) | Überwiegende Wohnlage |
|---|---|---|
| Eppendorf | 15,70–20,40 | gute Wohnlage |
| HafenCity | 19,20–25,10 | gemischt, überwiegend gute Wohnlage |
| Barmbek-Nord | 12,60–16,10 | normale Wohnlage |
| Wilhelmsburg | 10,50–12,90 | normale Wohnlage, teils einfache Ausstattung |
Quelle: Aggregationen der Immobilienportale immoportal.com und mietspiegeltabelle.de (Zeitreihen 2022–2026). Die pauschale Stadtteilzuordnung ersetzt keine Lagenprüfung: Ob eine konkrete Adresse als normale oder gute Wohnlage gilt, steht straßenabschnittsscharf im Hamburger Wohnlagenverzeichnis. Gerade in gemischten Quartieren wie der HafenCity oder Wilhelmsburg können benachbarte Abschnitte unterschiedlich eingestuft sein.

Rechtssichere Mieterhöhung aus dem Mietspiegel ableiten
Für eine wirksame Mieterhöhung ordnen Vermieter die Wohnung anhand von Baualtersklasse, Wohnungsgröße, Ausstattung und Wohnlage dem passenden Tabellenfeld zu, berücksichtigen die in der amtlichen Broschüre vorgesehenen Zu- und Abschläge für Ausstattungsmerkmale und beachten zusätzlich die Hamburger Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren. Welche Obergrenze im Einzelfall gilt und welche Fristen einzuhalten sind, erläutert der Ratgeber „Mieterhöhung maximal"; ein Musterschreiben mit allen Pflichtangaben bietet die „Mieterhöhung Vorlage". Fehler wie eine fehlende Begründung mit dem korrekten Tabellenwert, das Überschreiten der Kappungsgrenze oder Formmängel machen das Erhöhungsverlangen unwirksam.
Marktentwicklung: Mietspiegel 2025 im Vergleich zum Vorjahrgang 2023
Der stadtweite Median stieg von 9,83 Euro je Quadratmeter im Mietenspiegel 2023 auf 9,94 Euro je Quadratmeter im Jahrgang 2025 – ein Plus von rund 1,1 Prozent und der geringste Anstieg seit vielen Jahren. Nach Angaben des Mietervereins Mieter helfen Mietern Hamburg hängt die vergleichsweise moderate Entwicklung auch mit dem Methodenwechsel zusammen: Weil erstmals der Median statt des arithmetischen Mittels ausgewiesen wird, fallen die Werte strukturell etwas niedriger aus als bei der früheren Rechenweise.
Die Entwicklung über alle Tabellenfelder hinweg ist allerdings uneinheitlich. Ein Beispiel des Mietervereins: In der Baualtersklasse 1968 bis 1977 stieg der Wert für Wohnungen um 60 Quadratmeter in normaler Wohnlage von 8,62 Euro (2023) auf 9,73 Euro je Quadratmeter (2025) – ein Plus von rund 12,9 Prozent, das vor allem große Siedlungsbestände betrifft. Wer einzelne Felder zwischen den Jahrgängen vergleicht, sollte den Methodenbruch beim Wechsel auf den Median immer mitberücksichtigen.
FAQ: Häufige Fragen zum Mietspiegel Hamburg
Was ist der Unterschied zwischen Mietspiegel-Miete und Angebotsmiete?
Der Mietspiegel bildet Bestandsmieten ab: die Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden (stadtweiter Median 2025: 9,94 Euro je Quadratmeter). Angebotsmieten auf Immobilienportalen zeigen die Preise aktueller Neuinserate und liegen häufig deutlich höher. Rechtlich relevant für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse ist nur der amtliche Mietspiegel.
Wie finde ich die Wohnlage meiner Adresse?
Die Einstufung in normale oder gute Wohnlage erfolgt straßenabschnittsscharf im Hamburger Wohnlagenverzeichnis, das als PDF bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlicht ist. Schneller geht es über den Online-Mietenspiegel im Geoportal Hamburg: Adresse, Baualtersklasse und Wohnungsgröße liefern dort automatisch Mittelwert und Spannen. Das Verzeichnis ist nicht amtlich, sondern ein Hilfsmittel zur Mietspiegel-Anwendung.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei einem neuen Mietvertrag?
Ja. Bei Neuabschluss ist die Miete grundsätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent begrenzt. Ausnahmen gelten für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete – in diesen Fällen muss der Vermieter vor Vertragsschluss unaufgefordert Auskunft erteilen. Die Hamburger Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt bis 31. Dezember 2029.
Wie oft wird der Hamburger Mietspiegel aktualisiert?
Alle zwei Jahre. Der aktuelle Jahrgang 2025 bildet die Mieten zum Stichtag 1. April 2025 ab und ist im Dezember 2025 erschienen; der nächste Hamburger Mietenspiegel ist voraussichtlich für 2027 zu erwarten. Dieser Artikel wird mit jedem neuen Jahrgang aktualisiert.
Fazit
Der Mietspiegel Hamburg 2025 liefert mit Tabelle, Broschüre und Wohnlagenverzeichnis eine belastbare Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete – vorausgesetzt, Wohnlage, Baualtersklasse und Ausstattung werden sauber zugeordnet und die tatsächlichen Spannenwerte der Originaltabelle berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung: Im Streitfall, etwa bei einem bestrittenen Erhöhungsverlangen oder der Wahl des richtigen Tabellenfelds, empfiehlt sich die Beratung durch den Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht. Die Struktur dieses Ratgebers bleibt stabil; mit jedem neuen Mietspiegel-Jahrgang werden lediglich Zahlen, Stichtage und Quellenstände aktualisiert.
Die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt laut § 24 WEG mindestens drei Wochen. Fristberechnung, Textform und Folgen bei Verstoß im Überblick.
Mieterhöhung wie oft erlaubt? Zwölf Monate Sperrfrist, rund 15 Monate bis zur Wirksamkeit und die Kappungsgrenze im Zeitstrahl erklärt – inklusive Sonderregeln für Staffel- und Indexmiete.
FinanzenMietspiegel Nürnberg 2026: aktuelle Vergleichsmiete nach Baualter und Größe, Stadtteil-Spannen, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Praxistipps für Vermieter.