Mieterhöhung Vorlage: Musterschreiben und Pflichtangaben für Vermieter
Mieterhöhung Vorlage mit vollständigem Musterschreiben, Pflichtangaben-Checkliste und den häufigsten Formfehlern – für Vermieter direkt nutzbar.
Eine durchdachte Vorlage für die Mieterhöhung spart Vermietern, Verwaltern und Asset Managern erhebliche Zeit – doch das Muster allein reicht nicht: Schon kleine Formfehler machen ein Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB vollständig unwirksam und kosten mehrere Monate. Dieser Beitrag liefert ein vollständiges, direkt nutzbares Musterschreiben für die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, eine Checkliste aller Pflichtangaben, ein kompaktes Formular für die Erhöhung nach Modernisierung sowie die häufigsten Fehler und den korrekten Umgang mit der Reaktion des Mieters. Alle Platzhalter stehen in eckigen Klammern und können direkt ausgefüllt werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Lassen Sie Ihr konkretes Schreiben im Zweifel anwaltlich prüfen.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Textform genügt: Brief oder E-Mail sind ausreichend; eine eigenhändige Unterschrift ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, bleibt aber empfehlenswert.
- Alle Parteien erfassen: Das Verlangen muss an alle Mieter des Vertrags gerichtet sein und von allen Vermietern ausgehen.
- Euro statt Prozent: Bisherige Miete, neue Miete und Erhöhungsbetrag müssen als konkrete Euro-Beträge genannt werden.
- Begründung ist Pflicht: Die Einordnung erfolgt über den Mietspiegel, Vergleichswohnungen, eine Mietdatenbank oder ein Sachverständigengutachten.
- Frist einhalten: Der Mieter kann bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens über seine Zustimmung entscheiden.
Wann eine Vorlage für die Mieterhöhung sinnvoll ist
Das Muster in diesem Beitrag deckt die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ab – den häufigsten Erhöhungsweg bei freifinanziertem Wohnraum. Es eignet sich für Eigentümer, Hausverwaltungen und Bestandshalter, die eine Miete an das Marktniveau annähern wollen, ohne dass eine Modernisierung oder eine vertragliche Automatik vorliegt. Gerade bei größeren Beständen empfiehlt es sich, die Vorlage mit festen Prüfschritten zu verknüpfen, um Formfehler systematisch auszuschließen.
Zwei zeitliche Voraussetzungen begrenzen das Verlangen: Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden, und die Miete muss im Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Zusätzlich greift die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen; in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Länder diesen Wert per Verordnung auf 15 Prozent senken.
Ein Rechenbeispiel zur Kappungsgrenze: War die Nettokaltmiete drei Jahre vor dem geplanten Wirksamkeitszeitpunkt mit 650 Euro geschuldet, darf die neue Miete höchstens 780 Euro betragen – in Gebieten mit 15-Prozent-Kappung höchstens 747,50 Euro. Bei dieser Berechnung bleiben Erhöhungen nach Modernisierung sowie Betriebskostenerhöhungen unberücksichtigt (§ 558 Absatz 3 BGB). Prüfen Sie vor dem Versand daher sowohl den Referenzwert von vor drei Jahren als auch alle seither wirksam gewordenen Erhöhungen nach § 558 BGB.
Die Vorlage gilt ausdrücklich nicht für Staffelmieten (§ 557a BGB) und Indexmieten (§ 557b BGB), bei denen sich die Erhöhung aus dem Vertrag selbst ergibt. Auch die Erhöhung nach Modernisierung folgt mit § 559 BGB einem eigenen Verfahren; ein kompaktes Formular dafür finden Sie weiter unten.
Pflichtangaben im Musterschreiben: die Checkliste
§ 558a BGB schreibt vor, dass das Erhöhungsverlangen begründet werden muss und bestimmte Angaben enthält. Fehlt auch nur eine dieser Angaben, ist das Verlangen formell unwirksam – es löst dann keine Fristen aus und muss vollständig neu gestellt werden. Prüfen Sie jedes Schreiben vor dem Versand anhand dieser Punkte, die die gesetzlichen Anforderungen des § 558a BGB widerspiegeln:
- Adressierung an alle Mieter: Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, muss jeder einzelne Mieter namentlich angeschrieben werden.
- Absender durch alle Vermieter: Bei mehreren Eigentümern – etwa Ehegatten oder einer Erbengemeinschaft – müssen alle als Absender auftreten oder sich mit Vollmacht vertreten lassen.
- Bisherige Miete in Euro: die aktuelle monatliche Grundmiete beziehungsweise Nettokaltmiete ohne Nebenkosten.
- Neue Miete in Euro: der künftige monatliche Betrag, ebenfalls als Nettokaltmiete.
- Erhöhungsbetrag in Euro: die Differenz zwischen bisheriger und neuer Miete; eine reine Prozentangabe genügt nicht.
- Zeitpunkt der Wirksamkeit: das konkrete Datum, ab dem die erhöhte Miete geschuldet ist – frühestens der Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens.
- Begründung: die Herleitung über den Mietspiegel (mit Fassung und Einordnung der Wohnung in die Spanne), über in der Regel drei benannte Vergleichswohnungen, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
- Hinweis auf die Zustimmungsfrist: die Aufforderung, bis zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Zugang zuzustimmen.
Die Begründung muss so konkret sein, dass der Mieter die Erhöhung ohne eigene Recherche nachvollziehen kann. Beim Mietspiegel gehören daher die genaue Fassung und die Einordnung der Wohnung nach Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage ins Pflichtprogramm; wie eine solche Einordnung aussieht, zeigt etwa der Mietspiegel Stuttgart. Einen allgemein zugänglichen Mietspiegel müssen Sie dem Schreiben übrigens nicht beifügen (§ 558a Abs. 2 Satz 3 BGB); die Bezugnahme reicht aus.

Musterschreiben Mieterhöhung: Vorlage für die ortsübliche Vergleichsmiete
Das folgende Musterschreiben zur Mieterhöhung nutzt den Mietspiegel als Begründung – den in der Praxis häufigsten Weg. Liegt für Ihre Gemeinde kein Mietspiegel vor, ersetzen Sie den Begründungsabsatz durch den Baustein mit den Vergleichswohnungen. Füllen Sie alle Platzhalter vollständig aus und prüfen Sie Namen und Anschriften gegen den Mietvertrag, bevor Sie das Schreiben versenden.
[Vorname Nachname beziehungsweise Firma aller Vermieter] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]
[Vorname Nachname aller Mieter] [Straße und Hausnummer der Mietwohnung] [PLZ Ort]
[Ort], den [Datum]
Mieterhöhung für die Wohnung [Straße, Hausnummer, Etage und Lage] gemäß § 558 BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die von Ihnen gemietete Wohnung in [vollständige Adresse] zahlen Sie derzeit eine monatliche Grundmiete (Nettokaltmiete) von [bisherige Miete in Euro] Euro. Diese Miete ist seit dem [Datum der letzten Mieterhöhung beziehungsweise des Mietbeginns] unverändert.
Nach § 558 Absatz 1 BGB verlangen wir Ihre Zustimmung zu einer Erhöhung der Grundmiete um [Erhöhungsbetrag in Euro] Euro auf monatlich [neue Miete in Euro] Euro. Die vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen bleiben von dieser Erhöhung unberührt.
Begründung: Die verlangte Miete überschreitet nicht die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese ergibt sich aus dem Mietspiegel der [Stadt beziehungsweise Gemeinde] in der Fassung vom [Stand des Mietspiegels]. Danach liegt die übliche Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zwischen [unterer Spannenwert] und [oberer Spannenwert] Euro je Quadratmeter. Ihre Wohnung ([Baujahr], [Wohnfläche] Quadratmeter, [Ausstattungsmerkmale]) ist wegen [konkrete Merkmale, zum Beispiel Modernisierungsstandard und Wohnlage] dem Bereich von [Wert] Euro je Quadratmeter zuzuordnen. Die verlangte Miete von [Quadratmeterpreis der neuen Miete] Euro je Quadratmeter liegt innerhalb dieser Spanne.
Alternative Begründung, falls kein Mietspiegel vorliegt: Zur Begründung benennen wir die folgenden Vergleichswohnungen: [Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung und Miete der Wohnung 1], [Wohnung 2], [Wohnung 3].
Wir bitten Sie, der Mieterhöhung bis zum Ablauf des [Datum: letzter Tag des übernächsten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens] zuzustimmen. Nach Ihrer Zustimmung ist die erhöhte Miete erstmals ab dem [Datum: erster Tag des dritten Kalendermonats nach Zugang] zu zahlen.
Stimmen Sie der Erhöhung nicht fristgerecht zu, können wir Ihre Zustimmung nach § 558b Absatz 2 BGB innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschriften aller Vermieter oder des bevollmächtigten Vertreters unter Angabe der Vollmacht]
Ein Rechenbeispiel für die Fristen: Geht das Schreiben dem Mieter im März zu, läuft seine Überlegungsfrist bis zum 31. Mai; die erhöhte Miete ist bei Zustimmung erstmals für den Juni geschuldet. Tragen Sie im Muster daher immer Kalenderdaten ein, die sich aus dem tatsächlichen Versanddatum ableiten, und kontrollieren Sie vorab Sperrfrist und Kappungsgrenze. Verwenden Sie zudem stets die aktuelle Fassung des für Ihre Gemeinde maßgeblichen Mietspiegels.
Warum Textform genügt und eine Unterschrift trotzdem sinnvoll bleibt
Das Mieterhöhungsverlangen ist nach § 558a Absatz 1 BGB in Textform zu erklären. Was Textform bedeutet, definiert § 126b BGB: eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Erfüllt sind diese Anforderungen per Brief, Fax oder E-Mail; eine eigenhändige Unterschrift ist für die Wirksamkeit nicht erforderlich.
Trotzdem ist die Unterschrift in der Praxis empfehlenswert. Sie unterstreicht die Verbindlichkeit des Schreibens, erleichtert die Zuordnung bei mehreren Vermietern und beugt Rückfragen zur Herkunft der Erklärung vor. Entscheidend für alle Fristen ist ohnehin nicht die Unterschrift, sondern der Zugang beim Mieter: Erst ab diesem Zeitpunkt beginnen Überlegungsfrist und Wirksamkeitsdatum zu laufen.
Sichern Sie den Zugang daher nachweisbar ab. Bewährt haben sich drei Wege: der Versand per Einwurf-Einschreiben, bei dem der Einwurfbeleg die Zustellung dokumentiert; die persönliche Übergabe gegen eine Empfangsbestätigung mit Datum und Unterschrift des Mieters; oder die Übergabe durch einen Boten in Anwesenheit eines Zeugen. Bei Versand per E-Mail sollten Sie eine ausdrückliche Empfangsbestätigung erbitten oder zusätzlich postalisch nachhalten, da der Nachweis des Zugangs im Streitfall schwieriger ist. Bewahren Sie den Versandnachweis beziehungsweise die Empfangsbestätigung zusammen mit einer Kopie des Schreibens in den Vertragsunterlagen auf – im Streitfall liegt es am Vermieter, den Zugang darzulegen.
Formfehler, die eine Mieterhöhung unwirksam machen
Die meisten scheiternden Mieterhöhungen sind nicht in der Höhe angreifbar, sondern formal fehlerhaft. Ein unwirksames Verlangen löst keine Fristen aus: Der Vermieter muss ein neues, korrektes Schreiben versenden und verliert dadurch Zeit – im ungünstigsten Fall mehrere Monate bis zum nächstmöglichen Wirksamkeitszeitpunkt. Diese Fehler führen in der Praxis am häufigsten zur Unwirksamkeit:
- Nicht alle Mieter adressiert: Bei mehreren Vertragsmietern ist ein Schreiben, das nur an einen von ihnen gerichtet ist, unwirksam.
- Nicht alle Vermieter als Absender: Gehört die Wohnung mehreren Personen, müssen alle das Verlangen stellen oder sich wirksam vertreten lassen; ein Verwalter ohne nachgewiesene Vollmacht kann nicht erhöhen.
- Nur Prozentangabe statt Euro-Beträge: Eine Erhöhung „um acht Prozent“ ist unzureichend – bisherige und neue Miete müssen in Euro ausgewiesen sein.
- Warmmiete als Ausgangswert: Die Erhöhung bezieht sich allein auf die Nettokaltmiete; Nebenkostenpauschalen und -vorauszahlungen bleiben außen vor.
- Fehlende oder unzureichende Begründung: Der pauschale Verweis auf den Mietspiegel genügt nicht; Fassung des Mietspiegels und die Einordnung der Wohnung in die Spanne müssen erkennbar sein.
- Kappungsgrenze überschritten: Mehr als 20 Prozent – in per Verordnung festgelegten Gebieten mehr als 15 Prozent – innerhalb von drei Jahren ist unzulässig.
- Sperrfrist missachtet: Ein Verlangen vor Ablauf von zwölf Monaten seit der letzten Erhöhung ist unzulässig.
- Falsches Wirksamkeitsdatum: Die erhöhte Miete ist frühestens ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang geschuldet; ein falsch berechnetes Datum sorgt regelmäßig für Streit.
Wer die Checkliste der Pflichtangaben systematisch abarbeitet und jede Angabe gegen Mietvertrag und Mietspiegel prüft, vermeidet die große Mehrzahl dieser Fehler.
Musterschreiben: Mieterhöhung nach Modernisierung (Formularblock)
Die Mieterhöhung nach Modernisierung folgt § 559 BGB und ist ein eigenständiges Verfahren mit anderen Anforderungen an Berechnung und Begründung. Welche Kosten umlagefähig sind, wie der Umlagebetrag ermittelt wird und welche Grenzen gelten, erläutert der separate Beitrag zur Mieterhöhung nach Modernisierung hier im Magazin. Das folgende Formular zeigt nur, welche Angaben das Schreiben enthalten muss:
[Name und Anschrift aller Vermieter]
[Name und Anschrift aller Mieter]
[Ort], den [Datum]
Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB für die Wohnung [Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
an dem Gebäude, in dem sich die von Ihnen gemietete Wohnung befindet, haben wir die folgenden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt: [konkrete Bezeichnung der Maßnahmen mit Ausführungszeitraum].
Die für diese Maßnahmen aufgewendeten Kosten betragen insgesamt [Gesamtkosten in Euro] Euro; davon entfallen auf Ihre Wohnung [anteilige Kosten in Euro] Euro. Der sich daraus ergebende monatliche Umlagebetrag beträgt [Umlagebetrag in Euro] Euro.
Ihre monatliche Grundmiete erhöht sich daher von [bisherige Miete in Euro] Euro um [Erhöhungsbetrag in Euro] Euro auf [neue Miete in Euro] Euro zuzüglich der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen. Die erhöhte Miete ist ab dem [Datum des Wirksamkeitszeitpunkts] zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschriften aller Vermieter]
Übernehmen Sie auch hier alle Beträge direkt aus Ihrer konkreten Kostenberechnung: Gesamtkosten, Wohnungsanteil und Umlagebetrag müssen zusammenpassen und sich auf Nachfrage belegen lassen. Wie das Verlangen nach § 558 BGB ist auch diese Erklärung in Textform abzugeben (§ 559b Absatz 1 BGB); die oben beschriebenen Hinweise zu Versand und Zugangsnachweis gelten entsprechend.
Wie Vermieter mit der Antwort des Mieters umgehen
Nach dem Versand entscheidet die Reaktion des Mieters über die nächsten Schritte. Drei Szenarien sind denkbar:
Der Mieter stimmt zu
Die Zustimmung bedarf keiner bestimmten Form; zur Dokumentation empfiehlt sich dennoch eine schriftliche Erklärung mit Datum. Mit der Zustimmung ist die erhöhte Miete ab dem im Schreiben genannten Wirksamkeitszeitpunkt geschuldet. Bestätigen Sie den Erhalt kurz und passen Sie Dauerauftrag beziehungsweise Einzugsermächtigung zeitnah an.
Bewährt hat es sich, dem Erhöhungsverlangen einen vorbereiteten Zustimmungsvordruck beizulegen. Eine kurze Erklärung genügt, etwa: „Hiermit stimme ich/wir der Erhöhung der Grundmiete für die Wohnung [Adresse] von [bisherige Miete] Euro auf [neue Miete] Euro ab dem [Wirksamkeitsdatum] zu. Ort, Datum, Unterschriften aller Mieter.“ Weisen Sie im Begleittext darauf hin, dass die Zustimmung auch formlos möglich ist – der Vordruck dient lediglich der Vereinfachung.
Der Mieter schweigt
Schweigen gilt nicht als Zustimmung: Die Erhöhung tritt ohne Zustimmung nicht ein. Der Vermieter kann stattdessen auf Erteilung der Zustimmung klagen; die Klage ist nach § 558b Absatz 2 BGB nur zulässig, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist erhoben wird. Wird diese Klagefrist versäumt, bleibt nur ein neues Erhöhungsverlangen. Zahlt der Mieter die erhöhte Miete dagegen über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos, kann dies im Einzelfall als konkludente Zustimmung gewertet werden – darauf sollten Sie sich nicht verlassen, sondern die schriftliche Zustimmung aktiv einfordern.
Wird das Fristenbeispiel aus dem Abschnitt zum Musterschreiben fortgesetzt – Zugang im März, Überlegungsfrist bis 31. Mai –, endet die Klagefrist am 31. August. Halten Sie beide Termine bereits bei Versand in der Wiedervorlage fest, denn die Dreimonatsfrist lässt sich nicht verlängern.
Der Mieter lehnt ab
Prüfen Sie zuerst, ob der Einwand berechtigt ist: Verweist der Mieter auf Formfehler, eine überschrittene Kappungsgrenze oder eine falsche Begründung, ist meist ein korrigiertes neues Verlangen der schnellste Weg. Hält der Vermieter die Ablehnung für unbegründet, bleibt die Zustimmungsklage innerhalb der Dreimonatsfrist. Vor der Klage lohnt die Abwägung von Prozessrisiko, Kosten und Zeitbedarf – und gegebenenfalls eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
Das Sonderkündigungsrecht des Mieters einplanen
Unabhängig von Zustimmung oder Ablehnung steht dem Mieter bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 561 BGB): Er kann das Mietverhältnis bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, tritt die Mieterhöhung nicht ein. Kalkulieren Sie in der Bestandsplanung daher ein, dass einzelne Mieter die Erhöhung zum Anlass für eine Kündigung nehmen – insbesondere bei Verlangen nahe der Kappungsgrenze.
Häufig gestellte Fragen zur Vorlage für die Mieterhöhung
Muss das Mieterhöhungsschreiben unterschrieben sein?
Nein. Die Textform nach § 558a Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 126b BGB verlangt lediglich eine lesbare Erklärung mit erkennbarem Erklärenden. Eine Unterschrift ist empfehlenswert, weil sie Verbindlichkeit signalisiert und bei mehreren Vermietern die Zuständigkeit klärt – rechtlich erforderlich ist sie nicht.
Reicht eine E-Mail für das Mieterhöhungsschreiben?
Grundsätzlich ja, denn eine E-Mail erfüllt die Textform nach § 558a Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 126b BGB, sofern Absender, alle Pflichtangaben und die Begründung erkennbar sind und die E-Mail alle Mieter erreicht. Der Schwachpunkt ist der Zugangsnachweis: Wann die E-Mail dem Mieter tatsächlich zugegangen ist, lässt sich im Streitfall deutlich schwerer belegen als beim Einwurf-Einschreiben. Bitten Sie daher um eine ausdrückliche Empfangsbestätigung oder versenden Sie zusätzlich auf dem Postweg.
Was passiert, wenn der Mieter nicht reagiert?
Reagiert der Mieter bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Zugang nicht, wird die Erhöhung nicht automatisch wirksam. Der Vermieter kann innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen; danach ist nur noch ein neues Verlangen möglich.
Welche Formfehler machen eine Mieterhöhung unwirksam?
Die häufigsten Fehler sind eine unvollständige Adressierung, fehlende Vermieter als Absender, reine Prozentangaben statt Euro-Beträgen, eine fehlende oder nicht nachprüfbare Begründung, das Überschreiten der Kappungsgrenze und die Missachtung der Sperrfrist. Details zeigt der Abschnitt zu den Formfehlern weiter oben.
Muss ich den Mietspiegel dem Schreiben beilegen?
Nein. Nach § 558a Absatz 2 Satz 3 BGB muss ein allgemein zugänglicher Mietspiegel dem Erhöhungsverlangen nicht beigefügt werden; die Bezugnahme mit Fassung und Einordnung genügt. Ist der Mietspiegel dagegen nicht allgemein zugänglich, empfiehlt es sich, dem Mieter die maßgeblichen Daten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
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