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Mietspiegel Düsseldorf: ortsübliche Vergleichsmiete, Spannen und was Vermieter daraus ableiten dürfen

Mietspiegel Düsseldorf: aktuelle Vergleichsmiete nach Baualter und Lage, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Praxistipps zur Mieterhöhung – Stand 08/2026.

Immobilien Heute Redaktion 11 Min. Lesezeit
Startseite der Düsseldorfer Mietrichtwerttabelle mit Tabellenausschnitt auf miete-duesseldorf.de

Der Mietspiegel Düsseldorf entscheidet darüber, wie hoch die Miete für Bestandswohnungen in der Landeshauptstadt steigen darf – doch die Stadt gibt keinen eigenen, qualifizierten Mietspiegel heraus. Maßgeblich ist die Mietrichtwerttabelle, die der Mieterverein Düsseldorf e.V. und Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. gemeinsam erstellen; die aktuelle Fassung gilt seit dem 01.08.2026. Dieser Ratgeber stellt die aktuellen Werte nach Baualtersklasse und Wohnlage vor, arbeitet das Lagegefälle zwischen Rheinufer und Süden heraus und ordnet die rechtlichen Leitplanken von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze ein.

Das Wichtigste in Kürze – Stand der Daten: 01.08.2026

  • Status: Düsseldorf führt einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB in Verbindung mit §§ 3 ff. MsV), keinen qualifizierten Mietspiegel.
  • Mietpreisbremse: gilt seit dem 01.03.2025; bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, befristet bis zum 31.12.2029.
  • Kappungsgrenze: Mieterhöhungen im Bestand sind auf 15 Prozent in drei Jahren gedeckelt (statt 20 Prozent), befristet bis zum 28.02.2030.
  • Vergleichsmiete: je nach Baujahr und Wohnlage zwischen 7,29 und 17,35 €/m² (Nettokaltmiete inklusive Kabelanschluss und Isolierverglasung).
  • Lagegefälle: Oberkassel mit Zuschlägen von 5 bis 15 Prozent auf den Mittelwert, Garath mit Abschlägen von 3 bis 5 Prozent.

Ist der Mietspiegel Düsseldorf qualifiziert oder einfach?

Düsseldorf hat keinen qualifizierten Mietspiegel. Die Stadt veröffentlicht keine amtliche Tabelle; die maßgebliche Mietrichtwerttabelle erstellen der Mieterverein Düsseldorf e.V. und Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. in gemeinsamer Trägerschaft und erneuern sie in der Regel alle zwei Jahre. Laut Dokumentation zur Fassung vom 01.04.2024 handelt es sich ausdrücklich um einen einfachen Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum gemäß § 558c BGB in Verbindung mit §§ 3 ff. MsV; auch die aktuelle Fassung 08/2026 ist ein einfacher Mietspiegel, eine qualifizierte Erhebung nach § 558d BGB liegt weiterhin nicht vor. Für die Erhebung der Fassung 04/2024 wurden der Dokumentation zufolge Mieten berücksichtigt, die in den vorangegangenen sechs Jahren – konkret ab März 2018 – neu vereinbart oder geändert worden waren.

Die praktische Folge: Ein einfacher Mietspiegel entfaltet vor Gericht eine schwächere Vermutungswirkung als ein qualifizierter. Die Herausgeber bezeichnen die Tabelle zwar als „das einzige rechtlich gültige Mittel“, um die Miethöhe für die mehr als 350.000 Wohnungen in Düsseldorf zu berechnen, und nach ihren Angaben legen das zuständige Amts- und Landgericht sowie Sachverständige der Wertermittlung die Werte zugrunde. Im Streitfall kann die Gegenseite die Tabelle jedoch leichter in Frage stellen – etwa durch ein Sachverständigengutachten oder den Verweis auf Vergleichswohnungen. Die aktuelle Tabelle steht auf miete-duesseldorf.de kostenfrei zum Download bereit.

Gilt die Mietpreisbremse in Düsseldorf?

Ja. Düsseldorf gehört zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, für die die Mieterschutzverordnung 2025 des Landes einen angespannten Wohnungsmarkt feststellt. Seit dem 01.03.2025 darf die Miete bei der Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen; die Regelung ist bis zum 31.12.2029 befristet (Quelle: Haus & Grund Düsseldorf, Merkblatt zur Mieterschutzverordnung 2025, Stand 13.02.2025).

Ausnahmen bleiben bestehen: Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen fallen nicht unter die Bremse; wurde zuvor bereits eine höhere Miete vereinbart, darf diese grundsätzlich fortgeschrieben werden. Bezugsgröße bleibt in jedem Fall die Vergleichsmiete aus der Mietrichtwerttabelle – nicht die höheren Angebotsmieten der Immobilienportale.

Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?

Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis wurde die Kappungsgrenze in Düsseldorf von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt – ebenfalls auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung 2025 und befristet bis zum 28.02.2030 (Quelle: Haus & Grund Düsseldorf, Stand 13.02.2025). Bezugspunkt ist die Miete, die drei Jahre vor dem begehrten Erhöhungszeitpunkt geschuldet war. Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete laut Tabelle einen höheren Sprung hergäbe, bleibt die Anpassung auf diesen Rahmen begrenzt.

Ortsübliche Vergleichsmiete Düsseldorf nach Baualter und Wohnlage

Die folgende Tabelle zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete in Düsseldorf nach Baualtersklasse und Wohnlage. Alle Werte sind Nettokaltmieten in Euro pro Quadratmeter und Monat, inklusive Kabelanschluss und Isolierverglasung.

BaujahrWohnlageSpanne (€/m²)Mittelwert (€/m²)
bis 1948einfach7,48 – 8,988,23
bis 1948mittel7,29 – 11,579,43
bis 1948gut9,68 – 11,4810,58
1949–1960einfach7,92 – 9,428,67
1949–1960mittel7,82 – 11,819,82
1949–1960gut10,07 – 11,8710,97
1961–1976mittel7,75 – 10,929,34
1961–1976gut9,69 – 11,6910,69
1977–1985mittel7,81 – 11,969,89
1977–1985gut9,84 – 11,8410,84
1986–1999mittel8,66 – 11,3510,01
1986–1999gut10,26 – 12,3611,31
2000–2010mittel9,50 – 13,0611,28
2000–2010gut11,48 – 13,5812,53
ab 2011mittel12,73 – 16,3714,55
ab 2011gut14,35 – 17,3515,85

Quelle: Mietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf 08/2026, herausgegeben von Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. und Mieterverein Düsseldorf e.V., gültig ab 01.08.2026. Für Baujahre ab 1961 weist die Tabelle keine einfache Wohnlage mehr aus.

Im Regelfall ist vom Mittelwert auszugehen; innerhalb der Bandbreite entscheiden Erhaltungszustand, Grundriss sowie die Qualität von Heizung, Bad und Elektroinstallation. Der Mietspiegel sieht zudem feste Zu- und Abschläge vor: plus 0,30 €/m² für einen Personenaufzug, minus 0,35 €/m² bei fehlender Isolierverglasung, minus 0,05 €/m² ohne Kabelanschluss. Bei umfassend modernisierten Gebäuden der Baujahre bis 1985 darf der Ansatz zwischen Mittelwert und oberem Eckwert liegen, sofern mindestens drei von sechs Modernisierungsmerkmalen erfüllt sind; Apartments bis 30 m² erhalten bis zu 20 Prozent Zuschlag, für vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser sind je nach Lage 10 bis 20 Prozent auf den Mittelwert zulässig.

Infografik: Ortsübliche Vergleichsmiete Düsseldorf nach Baualtersklasse und Wohnlage (Mietspiegel 08/2026)

Stadtteil- und Wohnlagenvergleich: Oberkassel, Pempelfort, Bilk und Garath

Das Lagegefälle in Düsseldorf ist ausgeprägt: Zwischen den Rheinquartieren und den Südstadtteilen liegen je nach Baualter mehrere Euro pro Quadratmeter. Der Mietspiegel bildet das über prozentuale Zu- und Abschläge auf den Mittelwert ab – maßgeblich ist immer die konkrete Wohnlage des Objekts, nicht allein der Stadtteilname.

StadtteilZu-/Abschlag auf den MittelwertEinordnung
OberkasselZuschlag 5–15 %Bestes, bevorzugtes Stadtquartier links des Rheins
PempelfortZuschlag 0–5 %Bevorzugte Lage in Innenstadtnähe
Bilk / UnterbilkUnterbilk: Zuschlag 0–5 %Nur Unterbilk ist explizit gelistet; für das übrige Bilk gilt die normale Wohnlagenbewertung ohne pauschalen Zuschlag
GarathAbschlag 3–5 %Weniger nachgefragtes Quartier im Süden

Quelle: Mietspiegel Düsseldorf 08/2026, Abschnitt II.2.d, gültig ab 01.08.2026.

Eine Beispielrechnung auf Basis der Tabellenwerte macht die Spanne konkret: Eine Wohnung aus dem Baujahr 1986–1999 in mittlerer Lage hat einen Mittelwert von 10,01 €/m². Liegt sie in Oberkassel mit dem Höchstzuschlag von 15 Prozent, ergibt sich ein Wert von 11,51 €/m²; in Garath mit dem Höchstabschlag von 5 Prozent dagegen 9,51 €/m². Allein das Stadtquartier macht damit rund 2 €/m² aus – bei einer 70-m²-Wohnung und ansonsten identischer Ausstattung sind das rund 140 Euro im Monat.

Blick auf das Rheinufer mit Oberkassel in Düsseldorf, sinnbildlich für das Lagegefälle zwischen Rheinquartieren und südlichen Stadtteilen
Bild von Laura Paredis

Mieterhöhung auf Basis des Mietspiegels: was Vermieter dürfen

Für eine rechtssichere Mieterhöhung ordnen Vermieter die Wohnung nach Baujahr, Wohnlage und Ausstattung in die Tabelle ein, berücksichtigen die zulässigen Zu- und Abschläge und begründen das Verlangen mit Verweis auf den Mietspiegel – dessen Beweiskraft als einfacher Mietspiegel vor Gericht allerdings schwächer ist als die eines qualifizierten Mietspiegels, sodass Mieter die Werte leichter bestreiten können. Die gesetzlichen Obergrenzen, insbesondere die Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren, bleiben dabei zusätzlich zu beachten; ein Musterschreiben mit den nötigen Formulierungen liefert die „Mieterhöhung-Vorlage“. Unwirksam wird ein Erhöhungsverlangen typischerweise durch eine falsche Einordnung der Wohnung, eine fehlende oder fehlerhafte Begründung oder das Überschreiten der Kappungsgrenze – im Streitfall sind der Mieterverein Düsseldorf oder ein Fachanwalt für Mietrecht die richtigen Ansprechpartner.

Marktentwicklung: Mietspiegel 08/2026 im Vergleich zu 04/2024

Die Fortschreibung fällt in allen Segmenten spürbar aus. Gegenüber der Fassung vom 01.04.2024 steigen die Mittelwerte um 0,37 bis 1,18 €/m²; am kräftigsten ziehen die Baujahre 1977–1985 und der Neubaubereich ab 2011 an. Die Prozentwerte sind eigene Berechnungen auf Basis der veröffentlichten Mittelwerte und keine Angaben der Herausgeber.

BaujahrWohnlageMittelwert 04/2024 (€/m²)Mittelwert 08/2026 (€/m²)Veränderung
bis 1948einfach7,618,23+0,62 € (+8,1 %)
bis 1948mittel8,819,43+0,62 € (+7,0 %)
bis 1948gut9,9610,58+0,62 € (+6,2 %)
1949–1960einfach8,248,67+0,43 € (+5,2 %)
1949–1960mittel9,399,82+0,43 € (+4,6 %)
1949–1960gut10,5410,97+0,43 € (+4,1 %)
1961–1976mittel8,979,34+0,37 € (+4,1 %)
1961–1976gut10,3210,69+0,37 € (+3,6 %)
1977–1985mittel9,069,89+0,83 € (+9,2 %)
1977–1985gut10,0110,84+0,83 € (+8,3 %)
1986–1999mittel9,6310,01+0,38 € (+3,9 %)
1986–1999gut10,9311,31+0,38 € (+3,5 %)
2000–2010mittel10,5311,28+0,75 € (+7,1 %)
2000–2010gut11,7812,53+0,75 € (+6,4 %)
ab 2011mittel13,3714,55+1,18 € (+8,8 %)
ab 2011gut14,6715,85+1,18 € (+8,0 %)

Quellen: Mietspiegel Düsseldorf 04/2024 und Mietspiegel Düsseldorf 08/2026 (miete-duesseldorf.de); Prozentwerte als eigene Berechnung aus den veröffentlichten Mittelwerten.

Wichtig für die Einordnung: Die Tabelle bildet die in den vergangenen Jahren neu vereinbarten oder geänderten Bestandsmieten ab, nicht die höheren Angebotsmieten bei Neuvermietung. Der überdurchschnittliche Anstieg bei Neubau und den Baujahren 1977–1985 deutet darauf hin, dass moderne und modernisierte Bestände die Fortschreibung treiben.

FAQ zum Mietspiegel Düsseldorf

Ist der Mietspiegel Düsseldorf qualifiziert?

Nein. Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB in Verbindung mit §§ 3 ff. MsV), den Mieterverein Düsseldorf e.V. und Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. gemeinsam erstellen. Vor Gericht hat er eine schwächere Vermutungswirkung als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Wie oft wird der Mietspiegel aktualisiert?

Die beiden Verbände erstellen die Tabelle in der Regel alle zwei Jahre neu. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 01.08.2026 und bleibt bis zur Veröffentlichung der nächsten Fortschreibung gültig. Für die Datenerhebung nutzen die Verbände einen abgestimmten Erhebungsbogen, der auf ihren Internetseiten, in den Mitgliederzeitungen und in den Geschäftsstellen bereitliegt; Vermieter und Mieter können sich daran beteiligen.

Was gilt, wenn Portale andere Mietpreise zeigen?

Immobilienportale und Marktberichte weisen für Düsseldorf regelmäßig deutlich höhere Werte aus als die Mietrichtwerttabelle. Das liegt daran, dass sie Neuvermietungs-Angebote und Marktschätzungen abbilden, keine rechtlich verbindlichen Vergleichsmieten. Für Mieterhöhungen im Bestand und für die Prüfung der Mietpreisbremse zählt allein die Vergleichsmiete aus der Mietrichtwerttabelle.

Wo gibt es Hilfe im Streitfall?

Mieter wenden sich an den Mieterverein Düsseldorf e.V., Vermieter an Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung e.V.; in umstrittenen Fällen ist ein Fachanwalt für Mietrecht die richtige Adresse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Hinweis zur Aktualisierung: Dieser Beitrag wird mit jedem neuen Mietspiegel-Jahrgang überarbeitet. Die Befristungen von Mietpreisbremse (31.12.2029) und Kappungsgrenze (28.02.2030) werden dabei ebenfalls neu geprüft.

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