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Mietspiegel Hannover: ortsübliche Vergleichsmiete, Spannen und was Vermieter daraus ableiten dürfen

Mietspiegel Hannover 2025: qualifizierter Mietspiegel, amtliche Vergleichsmiete, Wohnlagen sowie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze verständlich erklärt für Vermieter und Mieter.

Immobilien Heute Redaktion 21 Min. Lesezeit

Der Mietspiegel Hannover 2025 ist die amtliche Referenz für alle, die Bestandsmieten in der niedersächsischen Landeshauptstadt einordnen, begründen oder prüfen müssen. Seit dem Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2025 liegt für das Stadtgebiet wieder ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB vor, der den einfachen Mietspiegel 2023 ablöst; die Datenerhebung mit 47.347 auswertbaren Mietwerten hat den Stichtag 1. April 2025. Drei Punkte entscheiden über die praktische Verwertbarkeit: der qualifizierte Status mit gesetzlicher Vermutungswirkung, die in Hannover bis zum 31. Dezember 2031 geltende Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent bei Mieterhöhungen im Bestand. Dieser Daten-Ratgeber fasst die amtlichen Werte, das Feldsystem aus Baualtersklasse, Wohnungsgröße und Wohnlage sowie die Einstufung der Stadtteile List, Südstadt, Linden und Vahrenheide zusammen – jede Zahl mit Quelle und Stand.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wieder qualifiziert: Der Mietspiegel Hannover 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB; der Vorgänger von 2023 war lediglich ein einfacher Mietspiegel, der Jahrgang 2021 dagegen bereits ein qualifizierter.
  • Amtliche Durchschnittsmiete: 8,73 Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete (Stichtag 1. April 2025) – deutlich unter den Angebotsmieten der Immobilienportale von rund 10 bis 14 Euro.
  • Mietpreisbremse: Hannover ist ausgewiesenes Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt; die Mietpreisbremse gilt seit dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031.
  • Kappungsgrenze: Bei Mieterhöhungen im Bestand darf die Miete in Hannover innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent statt der regulären 20 Prozent steigen.
  • Wohnlage: Der Mietspiegel kennt nur zwei Kategorien – normal und gut; die verbindliche Einordnung erfolgt straßengenau über das amtliche Wohnlagenverzeichnis.

Was ist der Mietspiegel Hannover und wofür wird er gebraucht?

Nach der gesetzlichen Definition des § 558c Abs. 1 BGB ist ein Mietspiegel eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dabei aus den üblichen Entgelten gebildet, die in Hannover für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Ausgenommen bleiben unter anderem Entgelte für Wohnraum, der nach Errichtung oder umfassender Modernisierung erstmals vermietet wurde. Grundlage ist damit die Nettokaltmiete bestehender und in den letzten sechs Jahren neu vereinbarter Mietverhältnisse – nicht der Preis aktueller Wohnungsinserate.

Zweck des Mietspiegels ist es laut Landeshauptstadt Hannover, sich schnell und umfassend über die ortsübliche Vergleichsmiete informieren zu können. Er dient Mietern als Orientierung bei der Beurteilung von Wohnungsangeboten und Vermietern als gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel im Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB. Erstellt wurde der Mietspiegel 2025 von der FUB Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH im Auftrag der Region Hannover, in Kooperation mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover und der Mietspiegelkommission; die Methodik dokumentiert der FUB-Methodenbericht zum Mietspiegel der Region Hannover (PDF). Bereits seit 2011 werden für alle 21 Städte und Gemeinden der Region Hannover regelmäßig Mietspiegel erstellt; die Broschüren sind über die amtlichen Mietspiegel-Seiten der Landeshauptstadt Hannover abrufbar.

Der Geltungsbereich ist begrenzt: Der Mietspiegel Hannover 2025 gilt für vermietete Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Nicht anwendbar ist er unter anderem auf Ein- und Zweifamilienhäuser, auf preisgebundenen Wohnraum, auf möbliert vermietete Wohnungen sowie auf Zeitmietverhältnisse von bis zu einem Jahr (Quelle: Mietspiegelbroschüre 2025 der Landeshauptstadt Hannover, PDF, Abschnitt „Geltungsbereich“).

Qualifizierter oder einfacher Mietspiegel: Was gilt in Hannover?

Die Unterscheidung ist mehr als eine Formalie. Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach § 558d Abs. 1 BGB nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden sein; nach Absatz 2 soll er im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden. Entscheidend ist Absatz 3: Für einen qualifizierten Mietspiegel wird im gerichtlichen Verfahren von Gesetzes wegen widerlegbar vermutet, dass die darin angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Diese Vermutungswirkung erleichtert die Begründung und Durchsetzung von Mieterhöhungen erheblich. Ein einfacher Mietspiegel hat diese Vermutungswirkung nicht; er kann vor Gericht lediglich als Indiz für die Höhe der Vergleichsmiete herangezogen werden.

Für Hannover gilt seit dem 18. Dezember 2025 wieder die höhere Kategorie: Der an diesem Tag vom Rat anerkannte Mietspiegel 2025 ist nach den Angaben der Stadt ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB und gilt seit dem Tag seiner Anerkennung. Der zuletzt am 30. November 2023 anerkannte Mietspiegel 2023 war dagegen nur ein einfacher Mietspiegel – so ausdrücklich in der Ratsdrucksache DS 2399/2025 der Landeshauptstadt Hannover. Zuvor hatte die Stadt bereits mehrfach qualifizierte Mietspiegel vorgelegt: Der Jahrgang 2021 war nach Angaben der Ersteller bereits der sechste qualifizierte Mietspiegel für Hannover; der einfache Mietspiegel 2023 beruhte auf einer Indexfortschreibung der Daten von 2021 um 8,2 Prozent und überbrückte die Zeit bis zur Neuerhebung. Für die Praxis heißt das: Erhöhungsverlangen, die sich auf den aktuellen Jahrgang stützen, berufen sich auf eine Datengrundlage mit gesetzlicher Richtigkeitsvermutung; auf den Jahrgang 2023 sollte sich niemand mehr stützen, da er abgelöst ist und ihm ohnehin nur Indizwirkung zukam.

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in Hannover

Hannover zählt nach § 1 Abs. 1 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit greift bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse nach § 556d BGB: Die Miete zu Mietbeginn darf die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Die Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024 (PDF) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und tritt nach ihrem § 4 erst mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft – entgegen vereinzelt noch kursierender Angaben gilt die Regelung also nicht nur bis Ende 2025.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse bleiben bestehen: Maßgeblich ist die höhere Vormiete, wenn der vorherige Mieter bereits mehr gezahlt hat; ausgenommen sind zudem die Erstvermietung nach umfassender Modernisierung – Hintergrund dazu erläutert der Beitrag Mieterhöhung nach Modernisierung – sowie Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde. Für Vermieter ist damit bei jeder Neuvermietung zu prüfen, welcher Referenzwert – Vergleichsmiete plus 10 Prozent oder Vormiete – im Einzelfall die Obergrenze bildet.

Unabhängig davon gilt für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB. Wo die Landesregierung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausgewiesen hat, sinkt die Grenze von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren; genau das hat § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung für Hannover und die übrigen ausgewiesenen Gebiete festgelegt. Beide Instrumente wirken parallel: Die Mietpreisbremse begrenzt die Neuvermietungsmiete, die Kappungsgrenze das Tempo von Erhöhungen im Bestand – die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel bleibt in beiden Fällen der Bezugspunkt.

Ortsübliche Vergleichsmiete Hannover: Tabelle nach Baualter und Wohnungsgröße

Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete als Matrix ab: Jede Wohnung wird über die gesetzlichen Wohnwertmerkmale Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einem Mietspiegelfeld zugeordnet, für das ein Mittelwert und eine Mietenspanne ausgewiesen sind. Das Feldkürzel setzt sich aus der Baualtersklasse (Buchstabe) und der Größenklasse (Ziffer) zusammen. Stadtweit liegt die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete bei 8,73 Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete im Monat (Quelle: Ratsdrucksache DS 2399/2025; Datenstand 1. April 2025). Die folgende Tabelle verdichtet die amtliche Feldmatrix auf die beiden am häufigsten nachgefragten Größenklassen – 40 bis unter 70 m² in normaler Wohnlage sowie 65 bis unter 80 m² in guter Wohnlage – und weist für alle elf Baualtersklassen den Mittelwert und die Mietenspanne in Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete aus:

BaualtersklasseBauzeitraumNormale Lage, 40 bis unter 70 m²: Mittelwert (€/m²)Normale Lage: Spanne (€/m²)Gute Lage, 65 bis unter 80 m²: Mittelwert (€/m²)Gute Lage: Spanne (€/m²)
Abis 19188,707,40–10,009,107,75–10,45
B1919–19488,407,10–9,708,807,50–10,10
C1949–19678,267,03–9,838,657,35–9,95
D1968–19778,357,10–9,608,757,45–10,05
E1978–19838,457,20–9,708,857,55–10,15
F1984–19948,707,40–10,009,107,75–10,45
G1995–20018,957,60–10,309,357,95–10,75
H2002–20099,307,90–10,709,708,25–11,15
I2010–20149,608,15–11,0510,008,50–11,50
J2015–20209,908,40–11,4010,308,75–11,85
K2021–03/202510,208,65–11,7510,609,00–12,20

Quelle: Mietspiegelbroschüre 2025 der Landeshauptstadt Hannover, Abschnitt 5.1, hier verdichtet auf die Größenklassen 40 bis unter 70 m² in normaler Wohnlage sowie 65 bis unter 80 m² in guter Wohnlage; Datenstand 1. April 2025. Die vollständige Matrix mit den Mittelwerten und Spannen aller Felder beider Wohnlagen enthält die amtliche Broschüre.

Die zweite Dimension des Rasters ist die Wohnungsgröße. In normaler Wohnlage unterscheidet der Mietspiegel vier Größenklassen (unter 40 m², 40 bis unter 70 m², 70 bis unter 85 m² sowie 85 m² und mehr), in guter Wohnlage sechs Klassen (unter 65 m², 65 bis unter 80 m², 80 bis unter 85 m², 85 bis unter 100 m², 100 bis unter 130 m² sowie 130 m² und mehr). Aus elf Baualtersklassen und diesen Größenklassen ergibt sich je Wohnlage das vollständige Feldraster, von dem die Tabelle oben zwei besonders nachgefragte Felder je Baualtersklasse zeigt.

Die dritte Dimension ist die Ausstattung: Der Mietspiegel bewertet 19 Ausstattungsmerkmale – etwa ein Bad mit Fenster, Parkettboden oder einen Aufzug im Haus – mit insgesamt 0 bis 26 Punkten. Die Punktzahl bestimmt, wo innerhalb der Mietenspanne des Feldes die Wohnung einzuordnen ist: 0 bis 9 Punkte stehen für die untere Hälfte unterhalb des Mittelwerts, 10 bis 12 Punkte für die obere Hälfte unterhalb, 13 bis 15 Punkte für die untere Hälfte oberhalb und 16 bis 26 Punkte für die obere Hälfte oberhalb des Mittelwerts. Lageunterschiede innerhalb einer Wohnlage können im Einzelfall zusätzlich innerhalb der Spanne berücksichtigt werden (Quelle: Hinweise zum Mietspiegel der Landeshauptstadt Hannover, PDF).

Ein amtliches Rechenbeispiel verdeutlicht das Verfahren: Eine Wohnung mit Baujahr 1965, 58 m² Wohnfläche und normaler Wohnlage gehört in das Feld C2 (Baualtersklasse 1949–1967, Größenklasse 40 bis unter 70 m²). Der Mittelwert in Feld C2 beträgt 8,26 Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt zwischen 7,03 und 9,83 Euro je Quadratmeter (Quelle: Mietspiegelbroschüre 2025, Anwendungsbeispiel in Abschnitt 5) – exakt die Werte, die auch die Zeile zur Baualtersklasse C in der Tabelle oben ausweist. Alle übrigen Felder beider Wohnlagen mit ihren Mittelwerten und Spannen enthält die amtliche Mietspiegelbroschüre (Quellenangabe unter der Tabelle); bei jedem neuen Jahrgang werden nur diese Tabellenwerte und der Datenstand ausgetauscht. Wichtig bleibt die Abgrenzung: Es handelt sich um Bestands-Nettokaltmieten, nicht um die Angebotsmieten aktueller Inserate, die regelmäßig darüber liegen.

Infografik: Ortsübliche Vergleichsmiete Hannover: Tabelle nach Baualter und Wohnungsgröße Baualtersklasse: A | Bauzeitraum: bis 1918...

Wohnlage in Hannover: Wie die Karte zustande kommt

Die Wohnlage spiegelt die Lagequalität des Wohnumfelds einer Wohnung wider. Sie wurde unter Beteiligung der Mietspiegelkommission für das gesamte Stadtgebiet nach wissenschaftlichen Grundlagen ermittelt und unterscheidet nur zwei Kategorien: normale Lage und gute Lage. Die Differenzierung erfolgt grundsätzlich auf der Ebene der statistischen Bezirke Hannovers; in einigen Fällen mussten Teilgebiete innerhalb eines Bezirks unterschiedlich eingestuft werden. Die in der Wohnlagenkarte (Anlage 1 der Broschüre) sichtbare Mischkategorie „normale/gute Wohnlage“ ist deshalb keine dritte Lage, sondern lediglich der Hinweis, dass ein Bezirk beide Kategorien enthält.

Die Karte dient nur der ersten Orientierung. Verbindlich ist die Einordnung über das straßen- und hausnummerngenaue Wohnlagenverzeichnis zum Mietspiegel Hannover 2025 (PDF), das die Stadt zusätzlich online unter mietspiegel-region-hannover.de bereitstellt. Die Auflösung geht bis auf einzelne Hausnummern: In der Altstadt-Straße Am Marstall etwa wechselt die Einstufung innerhalb weniger Nummern zwischen normal und gut. Wer eine Wohnung einordnet, sollte daher nie allein auf die Karte oder auf das allgemeine Image eines Stadtteils schauen, sondern immer die konkrete Adresse im Verzeichnis prüfen.

Wohnlage und Mietspannen im Stadtteilvergleich: List, Südstadt, Linden, Vahrenheide

Weil der Mietspiegel die Wohnlage straßengenau führt, lässt sich ein Stadtteilvergleich seriös nur über Beispieladressen aus dem amtlichen Verzeichnis führen. Die folgende Übersicht zeigt typische Einstufungen sowie die typischen Mietpreisspannen der jeweiligen Wohnlage, abgeleitet aus dem amtlichen Feldraster (Quelle: Wohnlagenverzeichnis zum Mietspiegel Hannover 2025 sowie Mietspiegelbroschüre 2025, Stand 1. April 2025):

StadtteilgebietStatistischer BezirkStraßenbeispielWohnlageTypische Mietpreisspanne (€/m²)
List221 Königsberger StraßeAda-Lessing-Straße (Nr. 50–102)normal7,03–11,75
List251 KlingerplatzAchenbachstraßenormal7,03–11,75
List, angrenzender Bezirk081 ZooAdenauerallee (Nr. 1–20A)gut7,35–12,20
Südstadt043 SallstraßeZwinglistraßegut7,35–12,20
Südstadt044 TiefenriedeAllmersstraßegut7,35–12,20
Südstadt042 MaschseeviertelAdickesstraßegut7,35–12,20
Südstadt045 BismarckstraßeAachener Straße (Nr. 2–43)gut7,35–12,20
Linden331 Linden-NordAhlemer Straßenormal7,03–11,75
Linden351 Linden-SüdAhrbergstraßenormal7,03–11,75
Vahrenheide122 Vahrenheide-OstZwickauer Straßenormal7,03–11,75

Quelle: Wohnlagenverzeichnis zum qualifizierten Mietspiegel für die Landeshauptstadt Hannover 2025; Einstufung je Hausnummernzug. Die Spannen sind aus dem Feldraster des Mietspiegels 2025 abgeleitet: jeweils niedrigster und höchster ausgewiesener Spannenwert aller Baualtersklassen in der betreffenden Wohnlage (vgl. Tabelle zur ortsüblichen Vergleichsmiete oben).

Das Muster ist eindeutig: Die Südstadt mit den Bezirken Sallstraße, Tiefenriede, Maschseeviertel und Bismarckstraße liegt überwiegend in guter Wohnlage, während Linden (Nord und Süd) und die Vahrenheide durchgehend als normal eingestuft sind. Die List zeigt die Grenze der Pauschalbetrachtung – die Bezirke Königsberger Straße und Klingerplatz gelten als normal, der unmittelbar angrenzende Bezirk Zoo an der Adenauerallee dagegen als gut. Preislich schlägt sich die Einstufung in den Feldrastern nieder: Über alle Baualtersklassen hinweg reichen die ausgewiesenen Mietenspannen in guter Wohnlage von 7,35 bis 12,20 Euro je Quadratmeter, in normaler Wohnlage von 7,03 bis 11,75 Euro. Für die konkrete Miete bedeutet die Einstufung: In guter Lage ist das Feldraster der guten Wohnlage mit den dort ausgewiesenen sechs Größenklassen anzuwenden, in normaler Lage das Raster mit vier Größenklassen; die Höhe der Spanne hängt anschließend von Baualtersklasse, Größe und Ausstattungspunkten ab.

Von diesen amtlichen Werten klar zu trennen sind die Stadtteilpreise großer Immobilienportale: Diese weisen für Hannover aktuell Angebotsmieten von rund 10 bis 14 Euro je Quadratmeter aus. Solche Werte beschreiben, was Anbieter für frei werdende Wohnungen aufrufen – sie sind keine ortsübliche Vergleichsmiete im Rechtssinne und eignen sich weder zur Begründung noch zur Prüfung einer Mieterhöhung.

Rechtssichere Mieterhöhung aus dem Mietspiegel ableiten

Für eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt der Vermieter zunächst das passende Mietspiegelfeld aus Baualtersklasse, Wohnungsgröße und Wohnlage, zählt anschließend die Ausstattungspunkte der Wohnung und ordnet die verlangte Miete innerhalb der Spanne ein – Zu- und Abschläge sind nur über die im Mietspiegel definierten Ausstattungsmerkmale sowie über dokumentierte Lageabweichungen innerhalb der Spanne zulässig. Unwirksam wird ein Erhöhungsverlangen typischerweise durch die Wahl des falschen Feldes, durch fehlende Pflichtangaben zum Mietspiegel im Begründungsschreiben oder durch die Missachtung der in Hannover geltenden Kappungsgrenze von 15 Prozent; die rechtlichen Obergrenzen im Detail erläutert der Beitrag Mieterhöhung maximal, ein Musterschreiben bietet die Mieterhöhung Vorlage. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung; im Streitfall sind der Mieterverein – etwa der Deutsche Mieterbund Hannover – oder ein Fachanwalt für Mietrecht die richtigen Ansprechpartner.

Marktentwicklung: Mietspiegel 2025 im Vergleich zum Vorjahrgang

Der Jahrgangswechsel ist zugleich ein Methodenwechsel: Mit dem Übergang vom einfachen Mietspiegel 2023 zum qualifizierten Mietspiegel 2025 hat sich die Erhebungs- und Auswertungslogik verändert, weshalb der Wert von 2023 nicht unmittelbar mit dem neuen Jahrgang vergleichbar ist. Als belastbare Vergleichsgröße nennt die Ratsdrucksache DS 2399/2025 die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete der jeweils qualifizierten Erhebungen: 7,84 Euro je Quadratmeter im Mietspiegel 2021 gegenüber 8,73 Euro je Quadratmeter im Mietspiegel 2025 – ein Anstieg um 11,3 Prozent in vier Jahren.

Im bundesweiten Ranking bewegt sich Hannover damit im Mittelfeld. Der von der Ratsdrucksache zitierte FUB-IGES-Mietspiegelindex 2024, der erschienene Mietspiegel und damit bestehende Mietverhältnisse auswertet, verortet Hannover mit durchschnittlich 8,24 Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete auf Rang 8 der 15 größten deutschen Städte – 39 Cent unter dem Großstadtdurchschnitt von 8,63 Euro. Am oberen Ende liegen Stuttgart mit 12,28 Euro und München mit 11,64 Euro je Quadratmeter. Wie die ortsüblichen Vergleichsmieten in anderen Städten ausfallen, zeigen etwa der Mietspiegel Bremen und der Mietspiegel Karlsruhe.

Deutlich dynamischer zeigen sich die Angebotsmieten der Portale: Ein großes Immobilienportal meldet für Hannover zuletzt rund 10,40 Euro je Quadratmeter und ein Plus von gut drei Prozent gegenüber dem Vorjahr, andere Anbieter nennen Spannen bis über 14 Euro. Der Abstand zur amtlichen Vergleichsmiete von 8,73 Euro ist kein Widerspruch, sondern Methodik: Der Mietspiegel bildet das Niveau der Bestandsmieten ab, die Portale die Preise aktuell angebotener Wohnungen. Für rechtliche Fragen – Mieterhöhung, Mietpreisbremse, ortsübliche Vergleichsmiete – zählt allein der amtliche Mietspiegel; Portalwerte taugen allenfalls als Stimmungsindikator für den Neuvermietungsmarkt.

Fazit und Aktualisierung

Qualifizierte Mietspiegel sollen nach § 558d Abs. 2 BGB im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden; nach vier Jahren ist eine Neuerstellung vorgesehen. Die nächste Fortschreibung des Mietspiegels Hannover ist damit bereits absehbar. Dieser Beitrag wird mit jedem neuen Jahrgang aktualisiert – alle genannten Werte beziehen sich auf den Mietspiegel 2025 mit dem Datenstand 1. April 2025. Bei strittigen Einzelfragen helfen der Mieterladen e.V., der DMB Deutscher Mieterbund Hannover, der Interessenverband Mieterschutz und auf Vermieterseite Haus & Grundeigentum Hannover weiter; die amtliche Broschüre ist zudem kostenlos in den Bürgerämtern und beim Bürgerservice Bauen am Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 erhältlich.

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